Thema der Woche

München · Bagatellschäden zahlen kann sich rechnen

Bei kleinen Remplern lohnt es sich nicht immer, die Versicherung einzuschalten. Trotzdem sollte jeder Unfall dokumentiert werden.	Foto: ADAC

Bei kleinen Remplern lohnt es sich nicht immer, die Versicherung einzuschalten. Trotzdem sollte jeder Unfall dokumentiert werden. Foto: ADAC

München · Ein kleiner Rempler beim Ausparken oder ein leichter Auffahrunfall ist schnell passiert. Kein Problem, den Schaden am anderen Fahrzeug zahlt ja die Kfz-Versicherung. In bestimmten Fällen kann es sich jedoch lohnen, die Kosten selbst zu tragen und den Vorfall nicht abzurechnen.

Und zwar immer dann, wenn die sonst fällige Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse unterm Strich teurer kommen würde. Bei Schäden bis etwa 700 Euro kann es sich laut ADAC rechnen, auf die Regulierung durch die Versicherung zu verzichten. Ob das sinnvoll ist muss beim jeweiligen Versicherer erfragt und im Einzelfall entschieden werden. Wenn sich herausstellt, dass die Reparatur teurer wird als erwartet, ist es auch möglich den Schaden nachträglich einzureichen. Allerdings muss das noch in dem Jahr geschehen, in dem der Unfall passiert ist. Bei Schäden im Dezember läuft die Frist dafür erst am 31. Januar des Folgejahres ab.

Auch wenn der Schaden nicht so groß erscheint, dass die Polizei gerufen werden muss, sollte der Unfall stets umfassend dokumentiert werden. Ideal ist es, wenn beide Parteien ein Protokoll des Unfallhergangs anfertigen und unterschreiben. Selbstverständlich müssen Name und Anschrift sowie Fahrzeugkennzeichen festgehalten werden - und falls zur Hand die Versicherungsnummern. Sinnvoll sind Fotos (zum Beispiel per Handy-Kamera), die den Unfallort, die Position der Fahrzeuge und die beschädigten Teile festhalten. Tipp: In den ADAC Service Centern und zum Download unter www.adac.de gibt es die kostenlose Broschüre „Unfall – Was tun?“ mit Unfallberichtsformular. Es erleichtert die Aufnahme der wichtigen Daten und Fakten und sollte im Auto mitgeführt werden.

Artikel vom 16.01.2013
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