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FDP-Gemeinderäte werden nicht gerügt
Grünwald · Kein Ordnungsgeld verhängt
Grünwald · Sollen Gemeinderäte, die aus Protest eine Sitzung verlassen haben, eine offizielle Rüge erhalten oder Ordnungsgeld zahlen? Ob dieses Verhalten ganz faktische Konsequenzen nach sich ziehen sollte oder nicht diskutierten jetzt die Mitglieder des Grünwalder Gemeinderates in ihrer Dezembersitzung. Zugrunde lag ein Vorfall in der Oktober-Sitzung des Gremiums, bei die fünf Räte Helmut Kraus (PBG), Michael Ritz (FDP), Horst Sedlmair (PBG), Oliver Schmidt (PBG) und Antje Wagner (Grüne) vorzeitig den Saal verlassen haben.
Sie taten damit ihren Ärger kund, dass Informationen über das Gerichtsverfahren der Erdwärme Grünwald GmbH, einer Tochter der Gemeinde, nur im nicht-öffentlichen Teil gegeben werden sollten. Dies hatten die Räte zuvor nach intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen gegen einen Antrag der FDP, die das Thema im öffentlichen Teil behandelt sehen wollte. Vorgeschichte: Die Erdwärme Grünwald GmbH (EWG), ein Tochterunternehmen der Gemeinde, will ein Stromkraftwerk in Laufzorn errichten. Das Projekt wurde Anfang letzten Jahres europaweit ausgeschrieben. Doch veränderte die EWG im Nachhinein die Zuschlagskriterien. Dies wollte sich der Bieter Turboden nicht gefallen lassen und stellte bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag. Das Unternehmen erhielt Recht. Dagegen protestierte nun wieder die EWG beim Oberlandesgericht. Inzwischen wurde die Beschwerde zurückgezogen. Die EWG will die Bieter nun auffordern auf der neuen Grundlage ein weiteres Angebot abzugeben.
Doch zunächst ging es in der jüngsten Sitzung wieder darum, ob ein Tagesordnungspunkt öffentlich oder nicht-öffentlich behandelt werden soll. Denn die betroffenen Gemeinderäte wünschten eine öffentliche Behandlung des Themas »Rüge oder Ordnungsgeld«, das jedoch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen war. Hauptamtsleiterin Corina Stark legte dar, dass laut Gemeindeordnung Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten von Gemeinderäten eigentlich nicht-öffentlich stattfinden müssen. Nachdem jedoch die Beteiligten selbst dies wünschten, stimmten die Räte mit 21 zu zwei Stimmen dafür öffentlich zu diskutieren.
So erklärte Stark weiter, dass ebenfalls laut Gemeindeordnung die Mitglieder verpflichtet sind an einer Sitzung teilzunehmen und abzustimmen. Damit soll die Beschlussfähigkeit des Gremiums sichergestellt werden. Der Sitzung fernzubleiben, um der eigenen Meinung Ausdruck zu verleihen, ist untersagt und kann mit einer Rüge sowie bis zu 250 Euro Ordnungsgeld geahndet werden. Dies jedoch liegt im Ermessen des Gemeinderates. Nach ihren Worten war der Vorfall einmalig und hat die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums nicht beeinträchtigt. Ulrich Bechler (GB) meinte, dass es »nicht glücklich war, die Sitzung zu verlassen«. »Diskutieren ist besser als beleidigte Leberwurst spielen.« Stephan Weidenbach (CSU) fand deutlichere Worte.
Das Verhalten »sei undemokratisch und rechtswidrig ebenso wie unkollegial«. Trotzdem schlug er vor, weder eine Rüge zu erteilen noch Ordnungsgeld einzufordern. Auch Ingrid Reinhart-Meier (Grüne) erklärte, dass »es das Verhalten zwar nicht in Ordnung gewesen sei, man jedoch als einzelnes Ereignis darüber hinwegsehen sollte«. »Es wäre auch komisch gegenüber den Kollegen«, ergänzte sie. Einhellig befürworteten die Gemeinderäte keine Maßnahmen zu ergreifen.
hol
Artikel vom 29.12.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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