Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

Unterhaching · Grundsteuer für das Jahr 2013

Unterhaching · Für alle Steuerschuldner, die im Jahr 2012 die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie 2011 zu entrichten haben, setzt die Gemeinde die Steuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch diese Bekanntmachung fest.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Der Steuerbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Gemeinde Unterhaching, Steuerstelle, Zi.-Nr. 128, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Grundsteuer wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Artikel vom 17.12.2012
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