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Organspendeausweis
Ottobrunn · Ausgabe im Meldeamt
Ottobrunn · Am 18. Juli wurde das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verabschiedet. Die darin vorgesehenen Änderungen sind am 1. November in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern.
Hierzu haben die Passbehörden zukünftig bei jeder Ausgabe eines Passes oder Personalausweises dem jeweiligen Empfänger eine Organspendeausweisklappkarte auszuhändigen. Die Klappkarte dient als Aufklärungsmaterial und wird ungeachtet des Alters des Pass- bzw. des Personalausweisinhabers ausgegeben. Die Organspendeausweisklappkarten werden den Passbehörden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung gestellt. Im Meldeamt werden zudem Flyer zum Thema Organ- und Gewebespende ausgelegt. Aufklärungsarbeit oder die Beantwortung spezifischer Fragen zur Organ- und Gewebespende sind dem Personal des Meldeamtes nicht möglich. Hierfür steht die BZgA (www.bzga.de) zur Verfügung.
MO
Artikel vom 13.12.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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