Die elektronische Lohnsteuerkarte

Ottobrunn · Start am 1. Januar

Ottobrunn · Die elektronische Lohnsteuerkarte startet am 1. Januar 2013. Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen bestimmte Informationen, die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal).

Diese Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale (ELStAM) bezeichnet werden, sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und werden den Arbeitgebern ab 2013 elektronisch bereitgestellt.

Wie funktioniert das neue Verfahren? Mit Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur noch einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen kann Ihr Arbeitgeber die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Hat das Arbeitsverhältnis bereits 2012 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen in der Regel vor. Für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Wie erhalte ich Informationen über meine ELStAM? Die ELStAM werden in den Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers ausgewiesen. Diese Informationen können Sie auch über das Elster Online-Portal unter www.elsteronline.de (Rubrik Arbeitnehmer) einsehen. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM.

Wo finde ich meine steuerliche Identifikationsnummer? Die Identifikationsnummer gibt es seit 2008 und wurde allen Bundesbürgern schriftlich mitgeteilt. Haben Sie Ihre IdNr. nicht vorliegen, teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage schriftlich mit. Auch können Sie die IdNr. im Meldeamt der Gemeinde persönlich und nach Vorlage des Ausweises erfragen. Die IdNr. finden Sie auch in Schreiben und Steuerbescheiden der Finanzverwaltung. Weitere Informationen zur IdNr. finden Sie unter: www.identifi kationsmerkmal.de.

Was muss ich als Arbeitnehmer beachten? Die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung behält bis zum erstmaligen Abruf der ELStAM durch Ihren Arbeitgeber ihre Gültigkeit. Wird für das Jahr 2012 oder 2013 erstmalig eine Bescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder ein Ersatz für eine verlorene Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.

ACHTUNG: Sämtliche antragsgebundenen Eintragungen und Freibeträge (z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) müssen Sie für das Jahr 2013 neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Nur wenn dies erfolgt, kann Ihr Arbeitgeber die Freibeträge nach dem Einstieg in das elektronische Verfahren berücksichtigen.

Zuständigkeit der Gemeinden Die Gemeinden bleiben weiterhin für die melderechtlichen Daten wie Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Kirchenaustritt zuständig und übermitteln diese direkt an die Finanzverwaltung. Auch werden Sie über die Meldeämter informiert, welche persönlichen Veränderungen sich auf die ELStAM auswirken.

Eine Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen zur elektronischen Lohnsteuerkarte liegt im Meldeamt zur Mitnahme aus. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.elster.de

MO

Artikel vom 13.12.2012
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...