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Landrat setzt sich für Windkraft ein
Erding · Kräftiger Rückenwind
Gewaltiges Interesse an der Windkraft: Als der Landkreis in Taufkirchen eine Informationsveranstaltung abhielt, reichten die Stühle zunächst nicht. Foto: sy
Erding · Der Landkreis Erding will Windkraft, aber bitte nicht überall, nicht unkontrolliert und vor allem nicht dort, wo die Wohnbevölkerung unter der nicht zu bestreitenden Lärmentwicklung zu leiden hat.
Darum haben sich die 26 Gemeinden unter der Federführung des Landratsamts zusammengeschlossen und einen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ auf den Weg gebracht – die einzige Möglichkeit, diese nach dem Baurecht privilegierten Anlagen zu steuern. Mit dem Entwurf tingelt in diesen Tagen Landrat Martin Bayerstorfer durch „seinen“ Landkreis und hält im Vorfeld der vorgeschriebenen Anhörung der Träger öffentlicher Belange Informationsveranstaltungen ab.
Erst vor wenigen Tagen bekam er kräftigen Rückenwind für seine Windkraft: In einer der Gemeinden, wo gleich zwei solcher „Konzentrationsflächen“ ausgewiesen werden sollen, gab es nach nur kurzer Debatte einstimmig grünes Licht: Inning am Holz ist dabei, trotz überdurchschnittlicher Betroffenheit. Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden. Und darum müssen jetzt alle die gleichen Beschlüsse fassen, nämlich die weiteren Verfahrensschritte wie „Anhörung der Träger öffentlicher Belange“.
Das soll bis zum 13. Dezember passiert sein. Weitere Unterstützung erhält der Landrat vom Bund Naturschutz in Taufkirchen. Dort zeigte man sich in der Hauptversammlung befriedigt darüber, dass der Landrat das alte Anliegen der Umweltschutzorganisation jetzt zur Chefsache erklärt hat. Die Naturschützer nehmen für sich in Anspruch, wesentlich dazu beigetragen zu haben, dass das Thema auf die Tagesordnung der Politik gekommen ist. Auch jetzt herrscht die positive Stimmung vor: „Wir müssen dabei sein“, forderte das Mitglied Hans Miksch jetzt in der Versammlung. Das Interesse in der Öffentlichkeit ist gewaltig. Als der Landkreis in Taufkirchen seine Informationsveranstaltung hielt, reichten die Stühle nicht. Die Grundstückseigentümer bleiben teilweise skeptisch. Eine Frage war beispielsweise die, ob für die Errichtung einer Windkraftanlage enteignet werden dürfe. Das wurde klar verneint: „Kein Enteignungstatbestand!“ sy
Artikel vom 30.11.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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