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Der ADAC sagt, welche Rechte und Pflichten Sie haben
München · Was Sie beim Bußgeldverfahren wissen sollten
München · Sie haben ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klemmen? In diesem Fall handelt es sich um eine geringfügige Verfehlung im Straßenverkehr, die ein Verwarnungsgeld von fünf bis 35 Euro zur Folge hat. Anders beim so genannten Bußgeldverfahren.
Das nämlich wird eingeleitet, wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden oder der Abstand zum Vordermann zu gering war. Der ADAC sagt, was Sie in dem Fall beachten sollten.
Schweigen ist Ihr gutes Recht
Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhält der Fahrzeughalter üblicherweise zuerst einen Anhörungsbogen. Darin muss er nur Angaben zu seiner Person machen. Ob er sich zum Vorwurf äußert, steht ihm frei. Grund: Sind Halter und Fahrer nicht identisch, muss die zuständige Behörde den Verantwortlichen erst ausfindig machen. Die Ermittlungen führt in aller Regel die Polizei durch. Zur Befragung können die Beamten Familienmitglieder sowie Nachbarn vorladen. Wichtig: Kein Betroffener muss einer Vorladung nachkommen oder zugeben, den Verstoß begangen zu haben. Familienmitglieder haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Einspruchsfrist beachten
Flattert der Bußgeldbescheid ins Haus, bleiben zwei Wochen, um Einspruch zu erheben. Wichtig: Mit Zustellung in den Briefkasten, läuft auch die Frist. Innerhalb dieses Zeitfensters – den Postweg mit eingerechnet – muss der Einspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein bei der Bußgeldstelle eintreffen. Stehen schwerwiegende Vorwürfe im Raum, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten. Nur er hat die Möglichkeit, Messprotokolle, Fotos und Videos einzusehen und kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen. ADAC-Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose Erstberatung bei einem Vertragsanwalt in der Nähe. Wird das Verfahren nach dem eingelegten Einspruch nicht eingestellt, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Das Gericht versucht, den zugrundeliegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären, wobei Beweismittel eingesehen und Zeugen vernommen werden und fällt danach ein Urteil.
Informationen zum Bußgeldverfahren hat der ADAC unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkte „Ratgeber Verkehr“, „Bußgeld & Punkte“ zusammengestellt.
Artikel vom 21.11.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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