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Landratsamt gewährt Unterstützung
Haar · Brennstoffbeihilfe
Haar · Personen mit niedrigem Einkommen oder Leistungsbezieher können beim Landratsamt München die Übernahme ihrer Kosten für Heizöl, Kohle oder Holz beantragen. Voraussetzung ist, dass die Heizungsbrennstoffe auf eigene Rechnung besorgt werden müssen.
Haushalte, die mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Heizkosten zahlen, gehören nicht zu den Berechtigten. Leistungsempfänger werden gebeten, ihren Bedarf für die kommende Heizperiode 2012 / 2013 zu ermitteln und Mengen sowie Kosten in ei-nem formlosen Antrag anzugeben oder die Brennstoffrechnung des Vorjahres beizulegen. Wer wenig verdient und keine staatlichen Leistungen erhält, muss einen Erstantrag beim Landratsamt München stellen.
Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Anträge bieten die Mitarbeiter des Sozialamtes der Gemeinde Haar an: Eingang Bauteil B, 1. Stock, Zimmer B 144 bis B 147 zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12.30 Uhr, Freitag bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr.
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