Ökoraum am Ackermannbogen wird kleiner

Schwabing · Biotop möglichst gut schützen

Zwei Meter der Randsträucher des Biotops am Ackermannbogen werden abgeholzt.	Foto: Verein

Zwei Meter der Randsträucher des Biotops am Ackermannbogen werden abgeholzt. Foto: Verein

Schwabing · Inzwischen ist es unumstößlich: Zwei Meter der Randsträucher des Biotops am Ackermannbogen werden im Zuge des vierten Bauabschnitts der Neubausiedlung abgeholzt.

Leben am Ackermannbogen

Sowohl die Projektgruppe Ökologie des Anwohnervereins Ackermannbogen als auch der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hätten sich jedoch eine andere Lösung für den Bau der angrenzenden Tiefgarage gewünscht. »Nun müssen wir mit der Situation umgehen«, erklärt Alicia Bilang, Sprecherin der Projektgruppe und Umweltreferentin beim LBV: »Wir haben versucht, die Sträucher angrenzend zur Baugrube zu erhalten, sowie jeglichen Eingriff im Biotop zu vermeiden.«

Die Aussage, der Verein habe die Rodung befürwortet, wie im Artikel »Blick in die Zukunft« in der Ausgabe Nummer 40 der Schwabinger Seiten zu lesen war, entspricht laut Bilang nicht den Tatsachen. Der LBV jedoch habe schließlich einer Vereinbarung zugestimmt, in der das Vorgehen bei der Abholzung sowie die anschließende Neubepflanzung genau geregelt werden. Da man den Beschluss der Stadtverwaltung nicht ändern könne, gehe es nun darum, die Auswirkungen auf das Biotop so gering wie möglich zu halten und das Biotop für die dortigen Tiere und Pflanzen, aber auch für die derzeitigen und die neuen Anwohner zu erhalten und ein gutes Miteinander zu finden, betonte Bilang. Das Planungsreferat indes wertet die Absegnung der Maßnahme durch den LBV als Zustimmung. Der Verband habe sein Einverständnis schriftlich bestätigt, sagt Katja Strohhäker, Sprecherin der Behörde. Zudem sei ihr Referat nicht verpflichtet, die Einwände des LBV und des Anwohnervereins zu berücksichtigen: »Wir müssen uns mit niemandem abstimmen.«

Die Stadtverwaltung habe Baurecht und Artenschutz gegeneinander abgewogen und festgestellt, »dass die Belange des Baurechts überwiegen«. Die Abholzung sei somit rechtlich zulässig und müsse genehmigt werden. js

Artikel vom 17.10.2012
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