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Kirchenvorstandswahl steht an
Harlaching · Ich glaub’, ich wähl’
Harlaching · »Ich glaub’, ich wähl« – unter diesem Motto werden am 21. Oktober in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die Kirchenvorstände neu gewählt.
Alle über 16 Jahre alten Gemeindeglieder sind aufgerufen, darüber mit zu entscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren die Kirchengemeinde vor Ort leiten soll. Zusammen mit den hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern entscheidet der Kirchenvorstand über alle Belange in einer Kirchengemeinde. Konkret heißt das, er übernimmt Verantwortung für die Gestaltung des gottesdienstlichen Lebens sowie der weiteren Gemeindearbeit (z. B. Jugend, Senioren, Kirchenmusik, Erwachsenenbildung). Er wirkt mit bei der Besetzung von Pfarrstellen und wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und den laufenden Haushalt; er ist verantwortlich für die Gebäude einer Kirchengemeinde. Es ist ein Zeichen für eine lebendige Gemeinde, wenn sich ehrenamtlich tätige Frauen und Männer bereit erklären, diese wichtigen Aufgaben für andere zu übernehmen. Es ist auch ein deutliches Signal der Kirchengemeinde, wenn sich viele bei der Wahl dieses Gremiums beteiligen.
Die Wahllokale sind in der Regel, z.B. in der Emmauskirche von 9 bis 18 Uhr geöffnet. (Genaueres bitte bei der jeweiligen Kirchengemeinde erfragen oder auf den gemeindlichen Internetseiten suchen.) Eine Besonderheit – so Pfr. Christoph Reichenbacher von der Emmauskirche Harlaching – liegt auch darin, dass bereits 14- und 15-Jährige, die konfirmiert sind, das aktive Wahlrecht wahrnehmen dürfen. Damit zeigt die evangelische Kirche, dass sie die Konfirmation und die jungen Menschen mit all ihren Rechten und Pflichten ernst nimmt.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann gerne auch per Briefwahl wählen. Die Stimmzettel mit den Wahlausweisen müssen bis spätestens zur Schließung der Wahllokale dem Wahlausschuss der jeweiligen Gemeinde vorliegen.
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