Aussegnungshalle wird saniert

Oberhaching · Aus für Bürgerentscheid

Oberhaching · Die Mühe war vergeblich. Der Versuch der Initiative »Unser Oberhaching« mit Hilfe eines Bürgerentscheids doch noch einen Neubau der in die Jahre gekommenen Friedhofs-Aussegnungshalle durchzusetzen ist jetzt gescheitert.

Der Gemeinderat kam mehrheitlich zu der Überzeugung, das eingereichte Bürgerbegehren mit 947 Unterschriften sei aus formalen und inhaltlichen Gründen unzulässig. Damit ist es jetzt amtlich: Die im Jahr 1955 erbaute Aussegnungshalle wird – wie schon im Mai vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen – nicht durch einen Neubau ersetzt, sondern für rund 600.000 Euro umgebaut, renoviert und erweitert.

Konsens über Handlungsbedarf

Denn dass die bestehende Halle zu klein, zu dunkel, unpraktisch und stark renovierungsbedürftig ist, darüber ist man sich in der Gemeinde schon lange einig. »Es ist eine Schande, dass sich alte Leute nicht mehr dort aufhalten können, weil es keine ordentlichen Toiletten gibt«, erinnerte Josef Ertl (CSU) bei der aktuellen Sitzung. Nach dem Umbau soll die Halle nicht nur über behindertengerechte Toiletten verfügen, sondern durch eine verglaste Seitenwand mehr Licht im Innenraum und durch die verschobene Rückwand deutlich mehr Platz für Trauergesellschaften bieten.

Lange Gesichter gab es nach der nun erfolgten Ablehnung des Bürgerbegehrens aber nicht nur bei den Anwesenden der Initiative, sondern auch bei Gemeinderat Karl Hofmann (Freie Bürger) und seinem Amtskollegen Alfred Fischer, die sich von Anfang an für einen Neubau und gegen den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle stark gemacht hatten. Fischer – im Hauptberuf Schreinermeister – hatte sogar ehrenamtlich ein eigenes Konzept für eine neue Aussegnungshalle entworfen und dem Rat im Modell vorgestellt. Auch wenn sich damals die meisten lobend über den Entwurf äußerten, gebaut werden sollte er nach dem Willen des Rates nicht und wird es nach Ablehnung des Bürgerbegehrens auch nicht werden.

Denn auch wenn es sich bei einem Bürgerbegehren um ein wichtiges Instrument der Demokratie handle, die Gemeinde komme gar nicht um eine Ablehnung herum, erklärte Bürgermeister Stefan Schelle (CSU) bei der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober. Die Unzulässigkeit stütze sich auf in diesem Fall auf zwei Säulen, erläuterte anschließend Verwaltungsleiter Willi Schmidt.

Formfehler beim Bürgerbegehren

So sei zum einen die Vertreterbenennung auf dem Bürgerbegehren fehlerhaft: Statt der geforderten drei Vertreter seien fünf Vertreter der Bürgerinitiative als Antragsteller genannt, eine Reihenfolge durch Nummerierung oder Stellvertreterbenennung aber nicht kenntlich gemacht. Eine Zulässigkeit sei bei Betrachtung einschlägiger Gerichtsurteile schon aus diesem Grund nicht möglich. Zum zweiten enthalte die Begründung des Bürgerbegehrens »unzutreffende Behauptungen, die sich auch unmittelbar auf die eigentliche Fragestellung auswirken«, so Schmidt. So sei es nicht richtig, dass die Sanierung gegen eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung verstoße. Bezüglich der Kosten für den Neubau würden die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dagegen im Unklaren gelassen. Auch die Behauptung die geplante Maßnahme stehe nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan sei falsch. Insgesamt erhielten die Bürger durch die Begründung nur ein »unzutreffendes beziehungsweise unvollständiges Bild« vom Sachverhalt was ebenfalls zur Ablehnung des Bürgerbegehrens führen müsse.

Unverständnis im Gemeinderat

Ärgerlich fand Martin Schmid (CSU) nicht nur die falschen Behauptungen – »Sie haben als Jurist die Fehler gemacht, und jetzt sind wir die Bösen, weil wir es ablehnen«, wandte er sich an Ratskollegen Hofmann, sondern auch die Art und Weise der Unterschriftensammlung: Wenn mit Freibier Unterschriften gesammelt werden, »trifft das nicht mein Demokratieverständnis«, erklärte er, während sich Max Artmann (Die Grünen) darüber wunderte, dass die Vertreter des Bürgerbegehrens in der Begründung ermächtigt werden, den Text und die Begründung eigenmächtig zu ändern. »Wir können nicht am Recht vorbei entscheiden«, fasste der Bürgermeister am Ende der Diskussion die Auffassung der Verwaltung zusammen. Diese sei auch gestützt durch die Aussagen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes, die das Bürgerbegehren in einer Stellungnahme ebenfalls für unzulässig erachtet hat. Dieser Auffassung schloss sich bei der Abstimmung mit 19:2 Stimmen (Gegenstimmen Hoffmann und Fischer), die Mehrheit der Räte an. Andrea Pietsch

Artikel vom 17.10.2012
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