Gesetzeslage zu Stadtentwässerung

München · Abwasserregelung

München · Bisher sieht eine in München angewandte Regelung vor, dass Grundstückseigentümer ihre jeweiligen Abwasserkanäle bis zum 31. Dezember 2015 einer Dichtigkeitsprüfung unterziehen müssen.

Eine fachkundige Firma stellt dann eine Dichtheitsbescheinigung aus, die der Eigentümer der Stadt auf Verlangen vorzulegen hat. Ab 2016 plant die Münchner Stadtentwässerung dafür sogar stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Sofern bei der Dichtigkeitsprüfung Schäden festgestellt werden, sind diese unverzüglich durch den Eigentümer zu beheben.

Das ist ein Unterfangen, das schnell einige Tausend Euro kosten kann. Denn in München werden den Eigentümern im Gegensatz zu anderen Kommunen auch selbst die Teile des Kanalsystems zugerechnet, die außerhalb ihrer Grundstücksgrenzen liegen. Lediglich für die größeren Sammelkanäle sind die Anwohner nicht zuständig. Für die Grundstückseigentümer bedeutet das, dass sie auch für Schäden aufkommen müssen, die beispielsweise durch Wurzeleinwuchs des öffentlichen Straßengrüns oder durch Lkw-Verkehr verursacht werden.

Nach Meinung von Markus Blume (CSU) und seinem Stadtratskollegen Dr. Georg Kronawitter hat sich die Stadt München damit genau für die grundstückseigentümerfeindlichste Lösung entschieden: »Grundwasser- und Gewässerschutz haben oberste Priorität, aber es widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn Eigenheimer die Zeche für Schäden zahlen sollen, die sie weder verursacht haben noch beeinflussen können.« Diese Haftung der Eigentümer, führe nach Auffassung von Blume und Kronawitter nicht nur zu unzumutbaren Sanierungskosten, sondern auch zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Blume fordert daher eine Beweislastumkehr: Bei Schäden außerhalb von Privatgrund soll künftig die Stadt den Beweis führen müssen, dass die Schäden auf mangelnde Bauausführung zurückzuführen sind und nicht auf einwurzelnde Bäume, Verkehrsbelastungen oder anderes. »Das wäre eine wichtige Maßnahme, auch um vielen Bürgern den Gang zu teuren Sachverständigen und Gerichten zu ersparen«, so Blume.

Eigenheimerverbände und zahlreiche Grundstückseigentümer beklagen auch die enge Frist bis 2015. Sie sei angesichts des immensen Sanierungsvolumens – Experten rechnen für München mit einem dreistelligen Millionenbetrag – rein praktisch nicht zu halten. Aus gutem Grund habe es der Gesetzgeber den Kommunen überlassen, den Zeitpunkt für die verpflichtende Erstprüfung selbst zu bestimmen. Der Termin müsse von 2015 auf 2020 verschoben werden.

Artikel vom 06.09.2012
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...