Grundeintrag ins Branchenbuch

Unterschleißheim · Kostenlos

Unterschleißheim · Auf ein wissenswertes Urteil des Bundesgerichtshofs macht die Stadt aufmerksam: »Keine Abzocke mehr bei Branchenbucheinträgen«.

Der Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 26. Juli (VII ZR 262/11) entschieden, dass eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet aufgrund des Erscheinungsbildes des Formulars »überraschenden Charakter« hat und deshalb nicht zum Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB), also nichtig ist. Es besteht daher also keine Zahlungspflicht für die zuletzt über Inkassobüros oder Rechtsanwälte angemahnten Beträge. Auch für Unterschleißheimer Unternehmer dürfte dieses höchstrichterliche Urteil von großem Interesse sein, da immer wieder diverse Anbieter die Unwissenheit oder die Gedankenlosigkeit von Firmen ausnutzen und in unseriöser Weise Kasse machen wollen.

Artikel vom 28.08.2012
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