466 Stände für Flohmarkt Daglfing genehmigt

Daglfing · Jetzt ordnungsgemäß?

Daglfing · Die Hoffnung stirbt zuletzt. Gemäß diesem Spruch akzeptierten die Mitglieder des Bezirksausschusses (BA) Bogenhausen die Genehmigung des Planungsreferats/Lokalbaukommission (LBK) zur Erweiterung des Flohmarkts Daglfing an der Rennbahnstraße im Bereich der Trabrennbahn auf 466 Stände.

Nach der Trödelsaison will das Gremium bilanzieren, ob sich etwas gebessert hat. Stadtdirektor Cornelius Mager ist jetzt schon zuversichtlich: »Hier wird in Zukunft eine Verbesserung der bislang ohne Zweifel nicht immer ordnungsgemäßen Zustände erreicht werden.«

Die Kommunalpolitiker sind seit Jahren ob dem offiziell benannten »Antik- und Flohmarkt Daglfing« und dem damit zusammenhängenden Ärger stinksauer. »Die Verkehrsprobleme sind aktenkundig, zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden nicht durchgeführt«, konstatierte Planungsausschuss-Vorsitzender Frank Otto (SPD) im Februar 2011. Angesichts einer Verdreifachung der Tischplätze entschieden seinerzeit die Bürgervertreter: »Der BA lehnt die Erweiterung wegen der Verkehrsbelastung an den Einfahrten von der Burgauer- und der Rennbahnstraße ab, die auch vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) bereits im Juni 2007 festgestellt wurde.« Ergänzend wetterte CSU-Rat Adalbert Knott, der als Anlieger alljährlich aufs Neue ab Frühling mit der misslichen Situation konfrontiert wird: »Der Antrag stellt uns vor vollendete Tatsachen. Seit Jahren wird der Markt von den Betreibern erweitert, die nutzen praktisch 500 Standplätze, der Parkplatz für Besucher an der Burgauer Straße wird einfach für Verkaufsflächen belegt.«

Die Vorgeschichte: 1997 wurden auf dem Areal 197 Standplätze gutgeheißen. Im November 2008 monierte der BA gegenüber der LBK, dass »der Flohmarkt in einem deutlich größeren Umfang betrieben wird« und dass es deutliche Verkehrprobleme gebe. Im Mai 2008 war eine Erweiterung auf 525 Stände beantragt worden, die im Dezember 2011 auf 466 Plätze reduziert wurde. Diese wurde Mitte Juli laut LBK »befristet genehmigt, wobei die BA-Belange als Nebenbestimmungen übernommen wurden, soweit das rechtlich möglich war«. Und: »Das Referat ist der Ansicht, dass die nun genehmigte Größenordnung mit der vorhandenen Umgebung verträglich ist, ein geregelter Flohmarktbetrieb mit Rücksicht auf die Nachbarn kann sichergestellt werden.« Bezüglich der Parkplatzsituation ist festgelegt: »Sämtliche Pkw-Stellplätze, die für Veranstaltungen des Münchner Trabrenn- und Zuchtvereins e. V. erforderlich sind, sind auch baurechtlich für den Flohmarkt gebunden.« Geöffnet ist der Markt übrigens freitags von 8 bis 15 und samstags von 6 bis 17 Uhr. hgb

Artikel vom 21.08.2012
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