Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde

Unterhaching · Gewerbliche Hundeausführdienste sind im Landschaftspark nicht erlaubt

Unterhaching · Viele Besucher des Landschaftsparks mögen sich schon gewundert haben über diejenigen, die mit fünf oder mehr Hunden im Landschaftspark Hachinger Tal „Gassi“ gehen. Vielfach handelt es sich dabei um gewerbliche Hundeausführdienste, die für diese Zwecke den Landschaftspark nutzen.

Diese Beobachtungen haben dazu geführt, dass die Gemeinde Unterhaching mit einer öffentlichen Bekanntmachung die Rechtslage noch einmal deutlich klarstellt. Die Gemeinde Unterhaching hat wesentliche Teile des ehemaligen Flughafens unter der Auflage erworben, dass jegliche Art gewerblicher Nutzung untersagt ist.

Unter eine gewerbliche Nutzung fällt natürlich auch das gewerbliche Ausführen von Hunden. Diese Nutzung stellt damit eine unerlaubte Sondernutzung im Sinne des § 5 Absatz 1 der örtlichen Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Unterhaching dar. Ein Verstoß gegen diese Satzung kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sowohl die Sicherheitswacht als auch die Polizei sind hierüber informiert worden und werden künftig gewerbliche Hundeausführdienste auf die Regelung hinweisen und des Parkes verweisen.

Artikel vom 06.08.2012
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