Zurückschneiden von Ästen und Zweigen

Ottobrunn · Eigentümer haften

Ottobrunn · Die Gemeinde bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, darauf zu achten, dass Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßenfront rechtzeitig zurück geschnitten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass die Übersicht an Straßenkreuzungen und Einmündungen durch Überwuchs nicht beeinträchtigt wird und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.

Auch müssen Fuß- und Radwege gefahrlos benutzbar sein. Bitte richten Sie Ihr Augenmerk auch auf dürre Äste von Bäumen, vor allem, wenn sie über die Grundstücksgrenze ragen. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt liegt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie für Unfälle von Fußgängern oder Kraftfahrzeugen, die auf überhängende Zweige zurückzuführen sind, haften. Nähere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt (Tel. 608 08-505, E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de).

MO

Artikel vom 18.07.2012
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