Finanzielle Situation der Gemeinde entscheidend

Neufahrn · Straßenbau mit Bürgerzuschuss

Neufahrn · Im Neufahrner Ortsteil Hetzenhausen haben einige Anwohner gerade eine Ankündigung über bis zu 90.000 Euro bekommen, mit denen sie sich am Ausbau der Straße und Kanalisation vor ihren Häusern beteiligen »dürfen«. Dieser Bürger-Zuschuss ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde abhängig.

Und diese in Hallbergmoos »aktuell wie auch künftig als sehr gut anzusehen ist, können wir die Straßenausbaubeitragssatzung jetzt aufheben«, meinte Bürgermeister Klaus Stallmeister in der letzten Ratssitzung. Die Gemeinderäte folgten ihm einstimmig, denn wenn’s der Gemeinde gut geht, sollen auch die Bürger davon profitieren. Ob eine Kommune von ihren Bürgern Gebühren für den Straßenausbau erhebt, hängt von ihre finanziellen Situation ab.

Die war laut Stallmeister im Mai 2005 beim Erlass der Satzung nicht so gut, daher gab es ein klares Muss, diese einzuführen. Die Finanzkraft der Kommune sei mittlerweile jedoch als sehr gut anzusehen, daher könne man diese Beteiligung durch die Bürger ersatzlos streichen. »Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass wir dann auch auf staatliche Zuschüsse verzichten, denn Zuwendungsanträge von Gemeinden ohne Straßenbeitragssatzung werden um die fiktiv errechneten Gebührenbeiträge gekürzt!« Beim Bau von Horten oder Kindertagesstätten hat die bereits gültige neue Regelung keine negativen Auswirkungen, weil »wir aufgrund unserer finanziellen Stärke keinen Zuschuss erhalten«, so Stallmeister. Weiterhin bestehen bleibt allerdings auch in Hallbergmoos der Erschließungsbeitrag, wenn eine Straße ganz neu hergestellt wird. Doch für bestehenden Straßen wird eben kein Sanierungszuschuss mehr erhoben – das wird vor allem die Anwohner der Theresien-/Freisinger Straße freuen, die 2013 saniert werden soll.

Artikel vom 17.07.2012
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