Gebühren des Sportparks werden angehoben

Haar · Externe müssen mehr bezahlen

Haar · Die Gebühren für die Nutzung des Sport- und Freizeitparks im Ortsteil Eglfing werden mit Beginn des kommenden Jahres moderat angehoben. Ohne Gegenstimme genehmigte der Gemeinderat die von Günter Rudolf, Finanzchef im Rathaus, präsentierten Änderungen. Die Kommune rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 3.500 Euro.

»Bei einem Defizit von erwarteten 600.000 bis 700.000 Euro ist dies durchaus vertretbar«, kommentierte Bürgermeister Helmut Dworzak die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass die letzte Anpassung zum Januar 2009 erfolgt war. Seit dieser Gebührenänderung vor mehr als drei Jahren sind laut Vorlage der Verwaltung »die Personal-, Sach- und Unterhaltskosten für den Sportpark deutlich gestiegen.« Zudem wurde 2011 das 17 Jahre alte Kunstrasenfeld durch ein »hochwertiges, mit Granulat verfülltes Kunstrasenfeld« ersetzt. Aus Sicht der Geschäftsführung des Sportparks ist daher eine »Neufestlegung der Gebühren für die Nutzung der Anlagen notwendig.« Externe Nutzer (Gruppe 2) müssen bei allen Gebühren eine zehnprozentige Steigerung einkalkulieren.

Überdies werden »aufgrund der Ergebnisse einer Marktanalyse« die Sätze für die Dauernutzung/Mannschaften pro Saison auf den Außenplätzen um 22 Prozent erhöht. In Zahlen ausgedrückt: Künftig sind rund 420 Euro statt wie bislang etwa 336 Euro fällig. Lokale Vereine (Gruppen 1 und 3) – das wurde bei den Überlegungen ausdrücklich betont – bleiben von der Anpassung unberührt. Nach der Komplettsanierung des Kunstrasenfelds werden die Gebühren dafür an die für das Stadion geltenden Sätze angeglichen. Externe werden für ein Spiel auf dem künstlichen Grün mit 84,03 Euro zur Kasse gebeten, im Winter, wenn das Feld vom Schnee geräumt ist, fallen 100,84 Euro an. Zum besseren Vergleich: Fürs Stadion müssen Externe knapp 93 Euro berappen. Zu den Zahlen erklärte das Gemeindeoberhaupt: »Das alles ist weit von der Deckung weg, die Sätze sind nach wie vor ein exzellentes Freundschaftsangebot.« Dieser Auffassung schlossen sich unisono alle Lokalpolitiker an, so dass zum 1. Januar 2013 die geänderte Satzung in Kraft treten kann. ikb

Artikel vom 11.07.2012
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