Landkreis muss Millionen an Freistaat zurückzahlen

München · Erfolgreiche Klage

Landrätin Johanna Rumschöttel. Foto: Privat

Landrätin Johanna Rumschöttel. Foto: Privat

München · Die horrende Summe von 2,087 Millionen Euro »zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz« – rund 155.000 Euro – muss der Landkreis München an den Freistaat zurückzahlen. Bayern hatte im November 2011 vor dem Verwaltungsgericht auf die Rückerstattung von Zuschüssen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz geklagt und nun in vollem Umfang Recht bekommen.

Das Gericht hat in seinem Urteil laut Vorlage des Landratsamts eine Berufung nicht zugelassen. Mit finsteren Mienen nahmen die Mitglieder des Kreistags bei ihrer Tagung in Unterföhring die Mitteilung von Landrätin Johanna Rumschöttel zur Kenntnis. Kein Kommunalpolitiker wagte Widerrede, zumal auch die Gerichtskosten von rund 25.000 Euro erstattet werden müssen. Der nunmehr beendigte Streit geht auf die Praxis des Kreisjugendamts des Landkreises zurück, von 1998 bis 2005 auf die Gewährung von schulischen Wiedereingliederungshilfen – Grundlage dafür sind kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahmen, die »Abweichungen« ergaben – zurück- zugreifen. Konkreter Anlass für die Inanspruchnahme der Zuschüsse über die Regierung von Oberbayern durch das Kreisjugendamt war die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung des Bayerischen Verwaltungsschule im März 1998 mit verzwickten Zuschussformalitäten.

Bei einem Check der Jahresrechnungen im Sommer 2003 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die Vorgänge »beanstandet«, ehe im November 2006 die Regierung von Oberbayern den Millionenbetrag zurückgefordert hatte. Einen Vergleichsvorschlag des Landkreises, die von 2004 bis 2005 erhaltenen Mittel zurückzuzahlen unter der Verzichtsbedingung der Gelder aus den Jahren 1998 bis 2002, lehnte die Regierung im August 2010 ab. Sie kündigte Klage an für den Fall, dass der Landkreis nicht von sich aus zahlen werde. Da dies nicht der Fall war, traf man sich vor den Schranken der 18. Kammer der Verwaltungsjustiz. Drei berufsmäßige und zwei ehrenamtliche Richter kamen in ihrem 24 Seiten plus Anlagen umfassenden Urteil zu dem Schluss, dass die »Leistungsklage« begründet ist. Sie hatten zuvor auch ein »Erlöschen der Ansprüche« abgelehnt. ikb

Artikel vom 10.07.2012
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