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Vergünstigungen als Anerkennung für Engagement
Bogenhausen · Blaue Karte für Ehrenamtliche
Die Ehrenamtskarte gibt es in Blau für ehrenamtliches Engagement und in Gold für Personen. Foto: Bayerisches Ministerium für Arbeit und Sozialordnung
München · Mit Jahresbeginn 2013 wird auch im Landkreis München die sogenannte Ehrenamtskarte eingeführt, die es bayernweit bereits in 29 Landkreisen und acht kreisfreien Städten gibt.
Dies beschloss der Kreistag einstimmig auf Antrag der CSU-Fraktion auf seiner vergangenen Tagung in Unterföhring. Nach einer ersten Kalkulation fallen zu Beginn rund 17.000 Euro Kosten an, wobei das Zentrum Bayern Familie und Soziales zum Start einen Zuschuss von 5.500 Euro leistet. Zur Einführung werden von der Verwaltung am Mariahilfplatz ehrenamtliche Vereine und Organisationen angeschrieben. Die Ehrenamtskarte geht auf eine Initiative des bayerischen Arbeits- und Familienministeriums zurück. Das ehrenamtliche Engagement von Frauen und Männern im Freistaat soll damit »eine noch größere Wertschätzung« erfahren. Gleichzeitig erhoffen sich die Verantwortlichen, dass bei allen Bürgern »die Bedeutung des Engagements, sei es in sozialen, kulturellen, sportlichen oder politischen Bereichen, stärker sensibilisiert wird«.
Wer die für drei Jahre gültige blaue Karte beantragen und erhalten will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtigster Punkt ist ein freiwilliges, unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Überdies muss jede Person bereits mindestens seit zwei Jahren »gemeinwohlorientiert aktiv« sein. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Inhaber einer »Juleica«, der JugendleiterCard, erhalten den Ausweis ohne weitere Prüfung. Ebenso Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten und aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Ehrenzeichen des Freistaats für 25- oder 40-jährigen Dienst haben, erhalten die Karte in Gold.
Vorteil der Ehrenamtskarte sind zahlreiche Preisnachlässe und Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft, also in Geschäften, in der Gastronomie, in Freizeiteinrichtungen oder bei kulturellen Veranstaltungen. Verbunden sind mit der Karte, die landesweit gilt, Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaats, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt.
ikb
Artikel vom 06.07.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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