Katzenbuckel-Bewohner kämpfen verzweifelt um ihre Häuser

Giesing/Fasangarten · Unsichere Zukunft

Das Ehepaar Renate und Hermann Suchocki kämpft verzweifelt um ein Bleiberecht in ihrem Haus am Katzenbuckel.	Foto: Claus Schunk

Das Ehepaar Renate und Hermann Suchocki kämpft verzweifelt um ein Bleiberecht in ihrem Haus am Katzenbuckel. Foto: Claus Schunk

Giesing/Fasangarten · Nach diversen Disputen war es in den vergangenen Jahren vergleichsweise ruhiger geworden: die Rede ist von der unsicheren Zukunftsperspektive für die Bewohner der beiden kleinen Häuser am Franz-Eigl-Weg 16 und 22 auf dem Kamm des Katzenbuckels im Umgriff des Weißenseeparks in Obergiesing. Doch per aktuellem Stadtdekret sollen die Bewohner der dortigen Schwarzbauten nun endgültig weichen und ihr Wohnrecht vor Ort verlieren.

Eine untragbare Forderung, so sieht es der örtliche Bezirksausschuss (BA) Obergiesing-Fasangarten. Das Stadtteilgremium will sich dafür einsetzen, dass die älteren Menschen dort lebenslang auf ihrer Scholle bleiben können. Die Forderung ist nur zu verständlich: Denn bereits 2001 hatte der Stadtrat eigens dieses lebenslange Bleiberecht für die dort Ansässigen eingeräumt. Nun rudert die Stadt zurück – für den BA nicht nachvollziehbar. Dabei scheint das Problem mit Blick auf den Zahn der Zeit ohnehin ein relativ Überschaubares zu sein. Denn von den einst in den Nachkriegsjahren 1948 und 1949 entstandenen acht Häusern, die unter den sogenannten Schwarzbauten-Status fallen, sind nur noch ganze zwei vor Ort vorhanden. Deren Bewohnern steht nach bisherigem Stadtratsvotum ein unbeschränktes Wohnrecht zu, das auf deren Lebenszeit begrenzt ist und freilich nicht übertragen werden kann.

Doch das Areal im Umgriff des Katzenbuckels ist in diesen Tagen längst in den Fokus ehrgeiziger kommunaler Zukunftsbetrachtungen geraten. Die Stadt möchte das Terrain möglichst bald in den regionalen Grüngürtel zwischen Weißenseepark und Harlaching mit einbeziehen und hat deshalb die verbliebenen Flächenstücke von einer Eigentümergemeinschaft erworben. Haken am Vertrag zwischen den Alteigentümern und der Stadt München: Die von der Kommune geforderte Übergabe im Status »altlastenfrei und geräumt« ist aufgrund der bestehenden Wohnrechte für die Verkäufer nur schwer zu gewährleisten. Die wandten sich nun anwaltschaftlich an die verbliebenen Bewohner der Häuschen auf dem Katzenbuckel – mit eindeutiger Prämisse. Ursprünglich bis zum 8. Juni bereits sollten die Anwohner einer Aufhebung ihrer bestehenden Pachtverträge bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres zustimmen – andernfalls würde ihnen eine Räumungsklage zugestellt. Kein Wunder, dass sich die Bewohner bei der Vorsprache im BA zuletzt geschockt und zutiefst beunruhigt präsentierten.

Laut Anwohner Hermann Suchocki würden die Einwendungen von ihrer Seite bei der Stadt abgewimmelt. »Mir ist dort mitgeteilt worden, dass das zivile Recht des Pachtvertrages Vorrang hat vor dem seinerzeitigen Beschluss des Stadtrates«, so der Langzeitanwohner erbost, der schon seit 1977 am Franz-Eigl-Weg wohnt. »Das hat uns aber niemand gesagt.« Nicht einmal vom Umstand, dass die Stadt die Parzellen der Pächter nun von der Eigentümergemeinschaft erworben hatte, habe man bisher aus dem Planungsreferat erfahren. Ein unzumutbarer Zustand sei dies, so der Anwohner-Sprecher. Damit befand er sich in Übereinstimmung mit dem gesamten BA. Alle Fraktionen stellten sich hinter die Langzeit-Anwohner vom Katzenbuckel und forderten deren, vonseiten der Stadt zugesicherten Bleiberecht aufrecht zu erhalten. »Zusicherungen der Stadt müssen auch im Falle eines privatrechtlichen Kaufvertrages akzeptiert werden und bestehen bleiben«, so der Tenor im Bezirksausschuss. Man werde sich auch weiter für die Rechte der Bewohner stark machen, so die deutliche Grußadresse an die zuständigen Vertreter der Stadt. Harald Hettich

Artikel vom 03.07.2012
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