Historiker stellen in der Seidlvilla ihre Arbeiten vor

Schwabing · Todesurteile von 1939 bis 1945

Schwabing · Am Mittwoch, 4. Juli, gibt es um 20.00 Uhr mit einem Vortrag mit Diskussion »Neues aus der Werkstatt«: Junge Historiker stellen in der Seidlvilla, Nikolaiplatz 4, die Ergebnisse ihrer Arbeiten vor zum Thema »Markus Materna: Todesurteile des Sondergerichts München 1938-1945«.

Das Sondergericht München hat in der Zeit von 1939 bis 1945 fast 300 Todesurteile verhängt, die meisten wurden vollstreckt. Hinrichtungsstätte war im Gefängnis München-Stadelheim. Etwas mehr als die Hälfte der Hingerichteten waren Ausländer, zumeist Zivil- und Zwangsarbeiter. Die 1933 eingerichteten Sondergerichte arbeiteten als Schnellgerichte, die die Rechte der Angeklagten drastisch einschränkten. Bis 1938 lag der Schwerpunkt der Rechtsprechung des Sondergerichts München bei den sogenannten Heimtückefällen: regimekritische Äußerungen, Witze über Hitler und seine Paladine und ähnliches. Politische Widerstandsaktivitäten wurden vom Oberlandesgericht München oder vom Volksgerichtshof in Berlin abgeurteilt.

Ab 1938/39 wurde der Zuständigkeitsbereich der Sondergerichte stark ausgeweitet, neben politischen Alltagsdelikten übernahmen sie nun vermehrt auch kriminelle Delikte, die sie in verkürzten Verfahren aburteilten. Ab Kriegsbeginn fungierten die Sondergerichte als »Standgerichte der inneren Front« und fällten eine enorme Anzahl von Todesurteilen. Markus Materna hat in seiner Magisterarbeit am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Augsburg erstmals die Todesurteile und die Rechtsprechung des Sondergerichts München untersucht. In der Veranstaltung wird er über seine Ergebnisse berichten. Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München unterstützt die Vortragsreihe, der Eintritt ist frei.

Artikel vom 03.07.2012
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