Diskussion über Bauantrag

Unterhaching · Pläne ändern

Unterhaching · Die Eigentümer eines Hauses in der Lilienthalstraße möchten eine Terrassenüberdachung errichten und stellten eine Bauanfrage bei der Gemeindeverwaltung. Die Überdachung ist 20,4 Quadratmeter groß und besteht aus durchsichtigem Glas mit leichten Verstrebungen.

Das Problem: Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,24, die der Bebauungsplan für dieses Gebiet vorsieht, wird überschritten. Die Genehmigung der Bauanfrage setzt aber eine Änderung des Bebauungsplans voraus: Eine nicht einfach Grundsatzentscheidung für die Mitglieder des Bauausschusses. »Jetzt ist grundsätzlich zu klären, wie mit dem Antrag der betroffenen Eigentümer sowie mit eventuell weiteren, künftigen Anträgen umgegangen werden soll«, erläuterte Verwaltungsmitarbeiterin Franziska Karl die Fragestellung. In der Vergangenheit sei daran festgehalten worden, dass die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ nicht überschritten werden durfte. Sollte diese Vorgehensweise also beibehalten werden, sei es aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, weitere Befreiungen zu erteilen.

Eine Zulassung dieser Terrassenüberdachung sei hier nur möglich, wenn auch der Bebauungsplan entsprechend geändert werden würde. Die anschließende Diskussion gestaltete sich kontrovers: Dieter Senninger (SPD) sprach sich gegen die Überschreitung der GRZ und eine leichtfertige Änderung von Bebauungsplänen aus. Bernhard Maidment (FDP) stimmte Senninger zwar grundsätzlich zu, entschied sich in letzter Konsequenz aber für die Erweiterung des Bebauungsplans. Walter Herrmann (CSU) gab zu bedenken, dass sich die Wünsche von Hauseigentümern im Laufe der Zeit ändern können. »Darf man denn nie mehr etwas an seinem Haus machen?« Wenn die Nachbarn per Unterschrift bestätigten, dass sie nichts gegen die Pläne haben, hätte er auch nichts dagegen. Ähnlich sieht das Franz Felzmann (CSU).

Dies sei kein besonders sensationeller Eingriff, wichtig sei, dass es in Folge keinen Ärger mit den Nachbarn gäbe, dies müsse vorher geklärt werden. Renate Brosseder (SPD) hingegen stellte klar, dass es in der Sache nicht nur um ein Glasdach ginge, sondern um den Charakter des gesamten Straßenensembles. »Wenn wir ständig nachbessern, bedeutet das, hier ist alles möglich. Wenn wir den Bebauungsplan dafür ändern müssen, lehnen wir es ab«.

Fazit: Nach Abwägung aller Beiträge formulierte Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) schließlich einen bürgernahen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird darin beauftragt, eine Bebauungsplanänderung auszuarbeiten und vorzulegen, mit dem Ziel, die Überdachung genehmigungsfähig zu machen. Mehrheitlich schlossen sich die Mitglieder des Bauausschuss dieser Lösung an. K. Kohnke

Artikel vom 03.07.2012
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