Thema der Woche

München · Reisemängel: Richtig reklamieren

München · Grundsätzlich können Reisemängel bis zu einem Monat nach Rückkehr beim Veranstalter geltend gemacht werden.

Ein solcher liegt bei einer Pauschalreise nach Gesetz dann vor, wenn zum einen die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden und zum anderen die Reise mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen deutlich mindern. Bloße Unannehmlichkeiten wie eine Verzögerung bei der Zimmerzuweisung fallen nicht darunter.

Auch landesübliche Gegebenheiten können nicht geltend gemacht werden. Etwa das Vorkommen von Insekten in tropischen Destinationen. Die Höhe der Minderung, hängt vom Einzelfall ab. Einen Anhaltspunkt bietet die ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung, abrufbar im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkte „Recht & Rat“, „Reiserecht“, „Reisepreisminderung“.

So sind bei Belästigung durch Bauarbeiten und Lärm im Hotel 10 bis 20 % des Reisepreises üblich, bei erheblicher Nutzungseinschränkung der Anlage sind es 20 bis 35 %. Der erste Schritt beim Feststellen eines Reisemangels sollte immer der Gang zur Reiseleitung noch am Urlaubsort sein, damit möglichst sofort Abhilfe geschafft werden kann. Denn nach deutschem Recht müssen Beanstandungen zunächst am Urlaubsort getätigt und Abhilfe verlangt werden. Lässt sich das Problem vor Ort nicht beheben, muss spätestens einen Monat nach Rückkehr eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter eingereicht werden.

Darin sollte der Mangel und eine konkrete Reisepreisminderung genannt werden. Bleibt eine Reaktion aus, muss nachgehakt und notfalls Klage erhoben werden, da sonst der Anspruch nach zwei Jahren verjährt. Kommt es tatsächlich zum Rechtsstreit, helfen Beweise wie Fotos von den Bauarbeiten oder eine Bestätigung der Flugverspätung aber auch Anschriften von Zeugen, die den Mangel bestätigen können.

Artikel vom 20.06.2012
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...