Der ADAC sagt, was dabei zu beachten ist

Verkehrsunfall mit ausländischem Kfz in Deutschland

München · Derzeit reisen wieder viele Urlauber aus dem Ausland nach oder durch die Bundesrepublik. Aber was ist zu tun, wenn man in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt ist? Der ADAC sagt, was zu beachten ist.

Büro Grüne Karte e.V. hilft

Bei einem Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland kommt deutsches Verkehrs- und Schadenersatzrecht zur Anwendung. Der Geschädigte muss seine Ansprüche nicht direkt bei der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen, sondern kann sich an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Dieses nennt ihm ein Schadenregulierungsbüro der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs in Deutschland, wo er seine Ansprüche geltend machen kann.

Folgende Angaben sind hierfür wichtig:

  • amtliches Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs
  • Name und Anschrift der am Schadenfall unmittelbar Beteiligten
  • Angaben zum Fahrzeughalter
  • Unfallort und -datum
  • Marke und Typ des Schädigerfahrzeugs
  • Versicherungsnachweis (Durchschlag der Grünen Karte oder Rosa Grenzversicherungspolice) vom Unfallverursacher

Beim Versicherungsnachweis sollte man darauf achten, dass das Kennzeichen in den Versicherungspapieren auch mit dem am Fahrzeug übereinstimmt. Die Grüne Versicherungskarte ist jedoch nicht mehr für alle Herkunftsländer vorgeschrieben. So genügt bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union das amtliche Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs.

Vorsicht bei Fahrzeugen mit Anhänger

Aufpassen muss das Unfallopfer auch, wenn es von einem Fahrzeug mit Anhänger geschädigt wird. Hier muss darauf geachtet werden, dass das Kennzeichen bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs festgestellt wird.

ADAC-Tipps

Der ADAC rät, im Zweifelsfall die Polizei zum Unfall hinzuzurufen. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, einen Verkehrsanwalt mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen. Die Erstberatung bei einem ADAC Vertragsanwalt ist für Clubmitglieder kostenlos. Zudem ist es empfehlenswert stets den europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mitzuführen. Dieser ist in allen ADAC Service Centern erhältlich.

Artikel vom 13.06.2012
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