Waldecksiedlung im Blick

Grünwald · Charakter bewahren

Grünwald · Um den Charakter der so genannten »Waldecksiedlung« mit ihren typischen Häusern aus den 30er Jahren mit hohen Dächern und großen Gärten im hinteren Bereich, zu erhalten, bemüht sich der Grünwalder Gemeinderat derzeit um die Erstellung eines Bebauungsplans.

Ziel dabei ist, dass die Siedlung in ihren Grundstrukturen zu erhalten und gleichzeitig den Eigentümern die Möglichkeit zu geben die Häuser zu modernisieren und heutigen Wohnbedürfnissen anzupassen. Mit 15 zu 7 Gegenstimmen entschieden sich die Räte schließlich dafür, dass der Bebauungsplan das zweite Mal öffentlich ausgelegt wird. Wie zuvor Christian Weigl nochmals zusammenfasste, soll auch die Wahrnehmung zusammenhängender Bereiche Beachtung finden, um den Siedlungscharakter erkennen zu können. Wie er erklärte, bedeutet der Bebauungsplan »als Regelung immer eine Einschränkung für die Eigentümer«. Es geht nach seinen Worten um eine Gratwanderung zwischen dem Erhalt des Charakters der Siedlung und den Bedürfnissen der Bewohner. Bestehende Qualitäten sollen gesichert werden ohne in unzumutbarer Weise ins Baurecht einzugreifen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Häuser zu erweitern. So kann an »firstständige« Gebäude profilgleich angebaut werden und »traufständige« Häuser können nach hinten rechtwinklig zusätzlichen Wohnraum schaffen. Für die Dachaufbauten sieht der Bebauungsplan vor, dass Gauben 1,60 Meter lang und einen Winkel von 22 Grad haben können. Die Summe der Dachaufbauten darf ein Drittel der Dachlänge nicht überschreiten. Bei der ersten öffentlichen Auslegung äußerten Bewohner der Siedlung vor allem Bedenken, weil sie sich zu stark reglementiert fühlen. So wurde kritisiert, dass bereits heute verschiedene Dachformen existieren und daher in Zukunft eine bestimmte Dachform nicht verlangt werden kann.

Dem hielt die Verwaltung entgegen, dass das vorhandene erhaltenswerte Ortsbild auch künftig gesichert werden soll. Auch die Aufteilung der Siedung in zwei Bereiche, von denen einer als Kernbereich gilt, der andere aber ebenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll, wurde als problematisch gewertet. Wie Tobias Brauner (PBG) betonte, geht der Fraktion der PBG der Umgriff des Bebauungsplans im südlichen Bereich zu weit ebenso wie die Regelung für Dachgauben oder Satellitenschüsseln, die nur im von der Straße abgewandten Teil angebaut werden dürfen. »Dies provoziert Ausnahmegenehmigungen«, meinte er. Im Gesamtbild betrachtet die PBG den Bebauungsplan als »Überregulierung des örtlichen Baurechts«. Dem schloss sich auch die Fraktion der FDP an, nach deren Meinung der Bebauungsplan »zu stark zu Lasten der Bürger« geht. hol

Artikel vom 04.06.2012
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