Bürger-Energie Unterhaching startet

Unterhaching · Erste Projekte

Unterhaching · Auf der außerordentlichen Generalversammlung der Bürger-Energie-Unterhaching eG Mitte Mai stimmten alle anwesenden Mitglieder für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des KUBIZ und des Umkleidegebäudes im Freibad Unterhaching.

Beide Anlagen fallen unter die Ausnahmeregelung der am 30. März 2012 vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Danach erhalten alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt worden ist, noch die alte, also höhere Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Anlagen bis spätestens 30. Juni fertig gestellt werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2012 die vom Bundestag beschlossene Änderung des EEG abgelehnt. Es wird nunmehr zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bürger-Energie-Unterhaching eG gehen allerdings davon aus, dass die Ausnahmeregelung nicht zurückgenommen wird, da die Mehrheit des Bundesrats sogar noch weitergehende Verbesserungen anstrebt. In der Generalversammlung wurden beide Photovoltaik-Projekte vom Technik-Vorstand der Bürger-Energie-Unterhaching eG Erich Brand ausführlich vorgestellt.

Er berichtete, dass die Planungen dafür abgeschlossen sind und ein sorgfältig ausgewähltes Unternehmen in Kürze mit der Erstellung der Anlagen beauftragt wird. Nach Aussage des Finanzvorstands der Bürger-Energie-Unterhaching eG Wolfgang Geisinger ist die Finanzierung der beiden Photovoltaik-Projekte gesichert. Das Finanzierungsmodell sieht dabei den Einsatz von Eigen- und Fremdkapital vor. Bei diesem Finanzierungsmix können die Mitglieder der noch jungen Genossenschaft mit einer jährlichen Ausschüttung von mehr als 2,5 Prozent ihrer gezeichneten Geschäftsanteile rechnen. Seit der Gründungsversammlung am 19. März ist die Anzahl der Mitglieder auf 140 gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Nach der Satzung der Bürger-Energie-Unterhaching eG hat der Vorstand über die Zulassung zur Mitgliedschaft und die Höhe der Beteiligung zu entscheiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aus rechtlichen Gründen nur so viel Geschäftsanteile zugelassen werden können, wie sie für die Finanzierung der anstehenden Projekte brauchen. Weitere Mitgliedschaften können deshalb zunächst nicht genehmigt werden. Es wird jedoch eine entsprechende Warteliste geführt. Weitere Informationen können der Homepage der Bürger-Energie-Unterhaching eG unter www.agenda21-unterhaching.de/beu entnommen werden.

Artikel vom 27.05.2012
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