Straffrei: Missachtung von Bäumen bei der Bauplanung

München · Keinen Schutz für Gartenstädte

München · Leider wahr ist die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde auf ein Schreiben des Bezirksausschusses (BA) 15 Trudering-Riem: Die Angabe falscher Baumbestände in Baupläne wird kaum verfolgt und bleibt ungestraft.

Es sei kein Vorsatz nachweisbar. Daher können Baugenehmigungen aufgrund falscher oder fehlender Bäume auf dem Grundstücksplan auch kaum zurück genommen werden. Den Bauherren wird so Tür und Tor für unsaubere Pläne geöffnet.

»Mit dieser Aussage erklären sich die Lokalbaukommission und die Untere Naturschutzbehörde selber zu Statisten«, sagt Herbert Danner von Bündnis90/Die Grünen. Gemeinsam mit dem Bezirksausschuss Trudering-Riem ist er besorgt über die Entwicklung in der Gartenstadt. Ohne große Rücksicht wird dort neu gebaut, (der Südost-Kurier berichtete). Dabei gehen wertvolle Baumbestände ersatzlos verloren, weil die Bauherren »machen können, was sie wollen, ohne negative Auswirkungen befürchten zu müssen«, so Danner. Die Stadt erteilt teilweise Baugenehmigungen für eine komplette Bebauung von Grundstücken oder für mehrere Häuser auf einem Areal, auf dem bisher nur ein Einfamilienhaus stand. Wer dabei vorsätzlich oder versehentlich bestehende Bäume auf seinen Plänen vergisst, bleibt unbehelligt. Zwar stelle die Vorlage falscher Bauunterlagen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Man könne diese allerdings nur verfolgen, wenn Vorsatz gegeben sei. Ein Nachweis, der »wenn überhaupt, nur schwer geführt werden kann«, so die Münchner Lokalbaukommission. »Vor diesem Hintergrund hat die Vorlage falscher Pläne in der Verfolgungspraxis tatsächlich stark an Bedeutung verloren.« Stattdessen setzt man auf aufmerksame Nachbarn und den BA, die Genehmigungsverfahren begleiten und der Behörde Hinweise auf die Situation vor Ort geben. Dann müssten Bauherrn nachbessern. Außerdem nutze das Planungsreferat Luftbilder und öffentlich zugängliche Daten, etwa aus Streetview und Bing, um Anträge zu verifizieren. Baugenehmigung können nur selten zurück genommen werden, wahrscheinlicher ist eine Korrektur, ein sogenanntes Entschließungsermessen.

Oftmals bringen fehlerhafte Pläne, laut Planungsreferat, keine Vorteile beim Bau. Wenn überhaupt, ist die Rücknahme eines Bauantrags nur binnen eines Jahres, nachdem die Stadt über die ausschlaggebenden Fakten informiert wurde, möglich. Beim Bauen in München sei der Faktor »Zeit« zu berücksichtigen, so die Lokalbau-Behörde abschließend. »Dies könne möglicherweise ein Grund sein, dass falsche Plandarstellungen in der ­aktuellen Bauantragspraxis mengenmäßig nicht allzu stark ins Gewicht fallen.«

Schlecht für die Grünzüge und Waldstreifen in der Truderinger Gartenstadt, aber auch in den Harlachinger und Obermenzinger Gartenstädten. Diese gewachsenen Gebiete mit alten Baumbeständen und seltenen Tier- und Vogelarten leiden besonders unter dem Münchner Wohnungsdruck und Zuzug. bus

Artikel vom 15.05.2012
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