Förderrichtlinien zur Energieeinsparung neu gefasst

Unterhaching · Energieeffizienz für Unterhachinger Gebäude

Unterhaching · Bereits im vergangenen August wurde die Verwaltung aufgrund eines Antrages aufgefordert zu überprüfen, ob ein Programm zur Stromverbrauchs- und Heizenergiesenkung in Unterhachinger Privathaushalten („500-Pumpen-Programm“) auf- gelegt werden könne.

Aufgrund dieses Antrages hat die Gemeindeverwaltung beschlossen, die Förderrichtlinien zur Energieeinsparung und Verbesserung der Luftqualität generell neu zu fassen und um die Fördermöglichkeiten „Austausch von Heizungsumwälzpumpen“ und „Hydraulischer Abgleich“ zu erweitern. Herkömmliche Heizungspumpen zählen mit zu den größten Verbrauchern in privaten Haushalten und sind damit für ca. 15% der Stromkosten verantwortlich.

Beide Maßnahmen – der Austausch von Heizungsumwälzpumpen und der hydraulische Abgleich - sind sinnvolle Maßnahmen, die vom bisherigen Förderprogramm der Gemeinde nicht erfasst waren. Austausch von Heizungsumwälzpumpen

Hierbei sollen ungeregelte durch hocheffiziente, geregelte Heizungsumwälzpumpen ersetzt werden. Ungeregelte Heizungsumwälzpumpen in Ein- oder Zweifamilienhäusern haben für gewöhnlich eine Leistung von 60 bis 100 Watt. Mit bis zu 20 Watt benötigt eine energieeffiziente Umwälzpumpe etwa ein Drittel bis zu einem Fünftel der Leistung einer ungeregelten Umwälzpumpe.

Die daraus resultierende Energieeinsparung/Kostenersparnis wird anhand eines Rechenbeispiels deutlich:

Leistungungeregelte Heizungspumpe = 90 Watt, Leistungenergieeffiziente Heizungspumpe = 20 Watt, Betriebsstunden/ Jahr = 5000 h, Strompreis = 0,21 €/kWh.

=> 70 Watt x 5000 h/Jahr = 350000 W/Jahr = 350 kWh/Jahr x 0,21 €/kWh und Jahr = 73,50 €/Jahr. Demnach können bei einem Heizungspumpenaustausch bis zu 350 kWh/Jahr oder 73,50 €/ Jahr eingespart werden.

Förderhöhe: 40,- € je ausgetauschte Heizungsumwälzpumpe.

Wenn Sie diese Maßnahme dann auch noch von einer Unterhachinger Fachfirma durchführen lassen, dann gelten sogar erhöhte gemeindliche Fördersätze für den Austausch.

Hydraulischer Abgleich

Nach einem erfolgten hydraulischem Abgleich sollten in einem optimal eingestelltem System alle Heizkörper im Gebäude mit der gleichen (Maximal-)Temperatur erwärmt werden können. Darüber hinaus sollte sich bei geöffnetem Fenster die Raumtemperatur senken, so dass die Energie buchstäblich nicht durch das Fenster verheizt wird.

Außerdem werden durch einen hydraulischen Abgleich die eventuell vorhandenen Geräusche aufgrund eines nicht optimal eingestellten Heizungssys-tems beseitigt.

Anhand verschiedener Studien wurde nachgewiesen, dass mehr als 15 % an (Heiz-)Energie durch minimalen Aufwand eingespart (z.B. Austausch voreinstellbarer Thermostatventile) werden können.

Förderhöhe: Je Wohnung: maximal 100,- €; mindestens jedoch 10% der nachgewiesenen Kosten zum hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.

Die neuen Richtlinien sind zum 01.01.2012 in Kraft getreten und können im Internet unter www.unterhaching.de unter der Rubrik „Familie und Vereine“ bei der Stichwortsuche: Förderprogramm zusammen mit den erforderlichen Anträgen eingesehen werden.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich in den monatlichen kostenlosen Energiesprechstunden der Gemeinde zu informieren.

Artikel vom 12.04.2012
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