Die Friedhofsverwaltung informiert

Unterhaching · Saatkrähen am Friedhof

Unterhaching · Im vergangenen Jahr sind von einigen Nutzern des Friedhofes Unterhaching Beschwerden vorgebracht worden, weil sich dort Saatkrähen ansiedeln.

Bei den am Friedhof angesiedelten Krähen handelt es sich um Saatkrähen, eine der vier Arten von Rabenvögeln, die in Europa heimisch sind. Zu erkennen sind sie an ihrem markanten hellgrauen Schnabelansatz und an ihrem metallisch glänzenden schwarzen Gefieder.

Die Saatkrähen gehören zu den Koloniebrütern, dies bedeutet, dass zahlreiche Paare gleichzeitig auf demselben Baum brüten. Sie kehren am Ende des Winters immer wieder in ihre Brutkolonien zurück und versuchen vorhandene Nester wieder in Stand zu setzen oder auf geeigneten Bäumen neue Nistplätze ausfindig zu machen. Der Nestbau beginnt in der Regel im März, nach der Eiablage schließt sich die Brutzeit von 16 bis 18 Tagen an, die darauf folgende Nestlingszeit beträgt bis zu 35 Tage. Die akustische Kommunikation unter den Vögeln wird von den Menschen als sehr störend empfunden. Eine Störung, die jedoch in einem Wohngebiet sicherlich stärkere Auswirkungen hat, als auf einem Friedhof.

Jedoch sind die Verschmutzungen in unmittelbarer Nähe der Brutkolonien, das heißt an den Grabstellen unter den Bäumen erheblich. Vor allem herab fallende Äste beim Nestbau, sowie Nahrungsreste und Kot während der Brut und Aufzucht der Jungvögel führt zu erheblichen Problemen.

Die von den Grabnutzern vorgebrachten Beschwerden haben wir durchaus ernst genommen. Bereits im Herbst 2011 wurden die noch vorhandenen Nester entfernt und an den Brutbäumen die großen Astgabelungen beschnitten, um nicht zu viele Möglichkeiten für neue Nistplätze zu bieten. Jedoch war es uns nicht möglich, die Bäume so stark zu beschneiden, dass künftig keine Nistplätze mehr vorhanden sind. Und es lag auch nicht in der Absicht, den Vorschlag einiger Grabnutzer anzunehmen, die Bäume ganz zu entfernen.

Durch ständige Verdrängung und Verfolgung gehört die Saatkrähe mittlerweile zu den seltenen Vögeln und ist nach den Vorschriften des Bayerischen Naturschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetz, der Bundesartenschutzverordnung und der EG-Vogelschutzrichtlinien eine streng geschützte Vogelart.

Maßnahmen zur Vertreibung der Krähen durch Abschießen von Schreckschussmunition oder Feuerwerkskörpern, Entfernung von Horstbäumen oder gar Abschuss von einzelnen Tieren sind nicht erlaubt. Wir hoffen, dass die Saatkrähenkolonie durch die genannten Maßnahmen nicht genügend Brutplätze vorfindet und sich dadurch nicht weiter vergrößert.

Leider mussten wir nun feststellen, dass über die Wintermonate im Bereich des Friedhofes eine regelrechte „Fütterung“ der Tiere stattfindet. Durch dieses Verhalten wird die Kolonie geradezu verleitet, in diesem Bereich zu verbleiben und dort dauerhaft zu siedeln.

Wir bitten daher alle Friedhofbewohner, eine Fütterung der Saatkrähen zu unterlassen. Sie helfen damit die Balance zwischen Artenschutz und Friedhofsnutzung zu halten.

Artikel vom 12.04.2012
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