Schmerzensgeld nach Autounfall – wann, wer, wie viel?

München · ADAC Verkehrs-Rechtsschutz spart Zeit und Geld

München · Nach einem Verkehrsunfall können oftmals nicht nur Sachschäden geltend gemacht werden, sondern auch Schmerzensgeld. Aber wer zahlt in welchen Fällen wie viel? Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch hat jeder, der unverschuldet verletzt wurde. Bleiben dauerhafte Schäden zurück, die etwa die Arbeitskraft beeinträchtigen, kommen Renten als weitere Ansprüche hinzu. Dagegen kommt es beim Schleudertrauma oftmals zum Streit um eine angemessene Entschädigung. Ein Grund dafür ist, dass viele Betroffene viel zu spät zum Arzt gehen. Wer also nach dem Unfall Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel bekommt, sollte sich so schnell wie möglich untersuchen lassen, um sein Recht auf Schmerzensgeld durchsetzen zu können.

Wer zahlt?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn dieser den Unfall ganz und gar allein zu vertreten hat. Kann der Unfallverursacher aufgrund von Fahrerflucht nicht ermittelt werden, springt in bestimmten Fällen der Verein Verkehrsopferhilfe ein (www.verkehrsopferhilfe.de). Diese Einrichtung hilft auch bei Unfällen im Ausland und Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge.

Wie berechnet sich die Höhe der Entschädigung?

Bei der Berechnung werden regelmäßig sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen, in denen verschiedene Urteile zu Schmerzensgeldern enthalten sind. Die darin enthaltenen Werte stellen jedoch nur Anhaltspunkte dar, da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist und die Berechnung von vielen verschiedenen Faktoren wie beispielsweise die Schwere der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung sowie mögliche Dauer- oder Folgeschäden abhängt. Die Beträge reichen von 50 Euro für ein leichtes Schleudertrauma bis zu 500 000 Euro, wenn das Opfer aufgrund des Unfalls zu einem Pflegefall geworden ist.

Worauf sollte man besonders achten?

Beim Abschluss von Abfindungsvereinbarungen sollte man vorsichtig sein. Denn treten später Folgeschäden aus dem Unfall auf, die nicht vorhersehbar waren, besteht kein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld.

ADAC Verkehrs-Rechtsschutz spart Zeit und Geld

Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte man nicht zögern, sich Rechtsbeistand zu holen. Die Erstberatung bei einem ADAC Vertragsanwalt ist für Clubmitglieder kostenlos.

Was viele nicht wissen: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf einen Anwalt seiner Wahl, dessen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ist die Sachlage nach einem Verkehrsunfall nicht eindeutig und landet man beispielsweise vor Gericht, weil die gegnerische Versicherung sich weigert, Schmerzensgeld zu zahlen, ist man mit dem ADAC Verkehrs-Rechtsschutz auf der sicheren Seite. Denn er übernimmt die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten. Die Versicherung zahlt ebenfalls, wenn ein Gutachter notwendig ist, etwa um die Beweislage im Streit um eine Geschwindigkeitsmessung zu verbessern. Gezahlt wird darüber hinaus, wenn es zum Streit mit der Werkstatt, dem Verkäufer oder der Leasingfirma kommt. Weitere Vorteile: Bis zu 300 000 Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung oder Wartezeit und weltweiter Schutz – auch beim Freizeitsport und auf Reisen. Infos in allen ADAC Service-Centern und unter Tel.: 089/ 51 95 0.

Artikel vom 11.04.2012
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