Ab 1. September acht Prozent mehr Kita-Gebühr in zwei Stufen

Haar · Höhere Kita-Sätze

Haarer Eltern müssen ab ersten September für die Betreuung ihrer Kinder tiefer in die Tasche greifen.	Foto: ikb

Haarer Eltern müssen ab ersten September für die Betreuung ihrer Kinder tiefer in die Tasche greifen. Foto: ikb

Haar · Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde werden erstmals nach dreieinhalb Jahren zum 1. September erhöht. Die von den Bürgervertretern beschlossene Steigerung beträgt acht Prozent in zwei Stufen – vier Prozent in der Periode 2012/2013 und vier Prozent im Jahr 2013/2014.

Eltern müssen dann beispielsweise für eine bis zu zehnstündige Betreuung für ihren Nachwuchs im Kindergarten zehn Euro mehr und somit monatlich 140 Euro entrichten, der entsprechende Satz bei bis zu zehn Stunden in der Krippe kostet künftig 335 Euro statt bislang 310 Euro. Auch die Mittagsverpflegung wird teurer – sie steigt von 60 auf 70 Euro.

Verglichen mit den Kosten in München, also auch in dem an Haar grenzenden Stadtteil Trudering, sind die Sätze moderat. Wer in der Landeshauptstadt bis zu 60.000 Euro verdient, muss im Kindergarten für neun und mehr Stunden pro Monat 185 Euro berappen, bei einem Verdienst über 60.000 Euro sind es 202 Euro. Unter denselben Voraussetzungen kostet ein Krippenplatz in der Metropole 334 beziehungsweise 421 Euro.

Um in preislicher Hinsicht nicht miteinander zu konkurrieren, haben sich die Träger aller Haarer Kindertagesstätten auch nach dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für eine weiterhin einheitliche Gebührenstruktur in Haar ausgesprochen. Doch die Umstellung auf flexible Buchungszeiten und die damit verbundene Finanzierung durch staatliche und kommunale Zuschüsse haben dazu geführt, »dass die Kontinuität der Einnahmen nicht gewährleistet ist«, wie Birgit Stoppelkamp, Leiterin Kindertagesstätten und soziale Einrichtungen im Rathaus, in der Beschlussvorlage ausführte. Regelmäßige Anträge freier Träger an die Gemeinde bezüglich eines Ausgleichs der roten Zahlen belegen diesen Umstand. Daher wurde es seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet, zunächst die Gebührenstruktur zu überprüfen, ehe Defizite ausgeglichen werden müssen.

Weitere Argumente für die Steigerung der Sätze sind die Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sowie die Gewährleistung eines örtlichen Anstellungsschlüssels (Verhältnis Arbeitszeit des pädagogischen Personal zu den gewichteten Buchungszeiten der Kinder) im Verhältnis von eins zu acht bis maximal eins zu zehn in den kommunalen Einrichtungen. Denn gemäß BayKiBiG ist sogar ein Verhältnis eins zu 11,5 erlaubt. Vor diesem Hintergrund wurde die achtprozentige Erhöhung beschlossen, um den gemeindlichen Deckungsgrad zu verbessern. Eine hundertprozentige Kostendeckung wäre nur mit weniger Personal möglich gewesen. Ziel von Bürgermeister Helmut Dworzak ist es, die neuen Gebührensätze in den kommenden zwei bis drei Jahren stabil zu halten. Und die Entlastung von sozial schwachen Familien oder Alleinerziehenden, die auf eine ganztägige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bleibt erhalten.

Des Weiteren gilt: Besuchen mehrere Mädchen und Buben einer Familie gleichzeitig eine gemeindliche Kita, so wird die Gebühr für das zweite und die weiteren Kinder um 20 Euro ermäßigt. Interessanter Aspekt am Rand: Fünf der elf Haarer Einrichtungen erhalten Zuschüsse über die BayKiBiG-Mittel hinaus, und zwar der AWO-Kinderhort Peter-Henlein-Straße 10.000 Euro, die Kita Zunftstraße 52.500 Euro, der katholische Kindergarten St. Konrad wegen des Schulkindergartens 13.000 Euro, der Waldkinderkarten der AWO München-Land 25.600 Euro und die AWO-Kita Robert-Koch-Straße 30.300 Euro. ikb

Artikel vom 03.04.2012
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