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München · Waschanlage: Wer zahlt für einen Schaden?

München · Isolde M., München-Solln: Nach der Fahrt durch die Waschanlage war der hintere Scheibenwischer meines Autos kaputt. Wer kommt für den Schaden auf?

Meistens – das muss ganz deutlich betont werden – steht das Fahrzeug nach dem Waschgang blitzsauber da. Doch manchmal geht auch was schief: Dann reißen die rotierenden Bürsten Seitenspiegel, Zierleisten oder eben den Heckscheibenwischer ab oder verhedderte Fremdkörper dengeln Beulen ins Blech. Schnell liegen Waschanlagenbetreiber und Kunde dann im Clinch. Steht fest, dass der Schaden in der Anlage entstanden ist, haftet der Betreiber, es sei denn, er kann sich entlasten.

Manche Unternehmer machen es sich besonders einfach und berufen sich auf so genannte Haftungsbeschränkungen für Teile an der Außenkarosserie und dadurch verursachte Schäden. Doch in seinem Urteil vom 30.11.2004 (Az. X ZR 133/03, ADAJUR Dok. Nr. 61313) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sind. Nach Ansicht der Richter hat der Kunde ein berechtigtes Vertrauen da-rauf, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Anlage kommt. Sollte dies nicht gegeben sein, erhält er vom Betreiber eine angemessene Entschädigung, so der Urteilsspruch. Schlechte Karten hat der Kunde allerdings, wenn er die Benutzerhinweise missachtet und beispielsweise die Antenne nicht abgeschraubt hat. So lässt sich Ärger vermeiden: Vor der Wäsche unbedingt die Nutzungshinweise sorgfältig lesen. Antenne einfahren oder abmontieren, Radio bei einer automatischen Antenne ausschalten.

Außerdem sollte man kontrollieren, ob wirklich alle Fens-ter, das Schiebedach, Türen sowie die Tankklappe geschlossen sind. Trockene und besonders verschmutzte Fahrzeuge vorwaschen. Dreck, der haften bleibt, wirkt wie Schmirgelpapier und zerkratzt den Lack. Gleich nach dem Waschen sollte man prüfen, ob das Fahrzeug sauber und unbeschädigt ist. Wer einen Schaden bemerkt, sollte sofort den Betreiber informieren und sich darüber eine schriftliche Bestätigung geben lassen.

Artikel vom 29.03.2012
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