Die sieben teuersten Fehler von Autofahrern nach einem Unfall

München · Aufgepasst, sonst geht es ans Geld

München · Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer werden. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:

1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder gänzlich verweigern. Gibt der Verursacher falsche Erklärungen ab, kann die Assekuranz von ihm einen Teil der Leistungen an den Geschädigten zurückfordern.

2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

3. Das Auto zu früh zur Seite fahren: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren und fotografieren. Bei kleineren Blech- und Bagatellschäden sollte die Fahrbahn jedoch zügig geräumt werden.

4. Die gegnerische Versicherung wird zu spät informiert: Die Schadensabteilung der gegnerischen Versicherung möchte möglichst schnell Kontakt zu Geschädigten herstellen, um den Schaden in Vertragswerkstätten beheben zu lassen.

5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Besser, die Korrespondenz bei einem Unfall einem Anwalt überlassen.

6. Unvollständige Datenaufnahme: Dies kann zu Verzögerungen bei der Regulierung führen. 7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das so genannte „Weisungsrecht“. Das heißt, sie bestimmt beispielsweise den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt wurde. In diesem Fall kommt dem Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.

Schutz und Hilfe beim ADAC

Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte man nicht zögern, sich Rechtsbeistand zu holen. Die Erstberatung bei einem ADAC Vertragsanwalt ist für Clubmitglieder kostenlos. Alles, was darüber hinaus geht, ist mit dem ADAC Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert. Vorteile: Übernahme der Kosten pro Schadensfall bis zu 300 000 Euro, keine Selbstbeteiligung, egal wie ein Gerichtsprozess ausgeht, und keine Wartezeiten. Wer die Assekuranz jetzt abschließt, ist sofort mit allen Leistungen rundum geschützt.

Weiteres Plus: Der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz deckt neben dem Verkehr die Bereiche Freizeitsport und Reise ab. Beispiel: Der Urlaubsflieger hebt mit sechs Stunden Verspätung ab. Die Airline lehnt eine Minderung des Flugpreises ab. In dem Fall hilft der ADAC Rechtsschutz, dass man seine Ansprüche mit einem Anwalt durchsetzen kann. Informationen zum ADAC Verkehrs-Rechtsschutz in allen Club Service-Centern sowie unter Tel.: 089/ 51 95 0. Wichtige Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall hat der ADAC im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkt „Unfall, Schäden & Panne“, „Unfallabwicklung“ zusammengefasst.

Artikel vom 29.03.2012
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