Anmeldung muss im jeweiligen Schulsprengel erfolgen

Ottobrunn-Neubiberg-Putzbrunn · Schuleinschreibung im April

Ottobrunn-Neubiberg-Putzbrunn · Die Einschreibung der Schulanfänger für die Volksschulen findet zu folgenden Terminen statt: Grundschule I Ottobrunn in der Friedenstraße am Mittwoch, 18. April, von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Grundschule II Ottobrunn in der Lenbachallee am Mittwoch, 18. April, von 14.00 bis 17.30 Uhr. Grundschule III Ottobrunn in der Albert-Schweitzer-Straße am Mittwoch, 18. April, 14.00 bis 17.30 Uhr. Volksschule Neubiberg am 17. und 19. April, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr. Grundschule Unterbiberg am Mittwoch, 18. April, von 14.00 bis 18.00 Uhr. Volksschule Putzbrunn am 18. und 19 . April, jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden, also bis spätestens 30. September 2006 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geboren sind, können auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden und sind dann regulär schulpflichtig. Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, können ebenfalls auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Diese Kinder benötigen zusätzlich zur Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten.

Die Anmeldung muss in der für den Schulsprengel zuständigen Volksschule erfolgen. Die Erziehungsberechtigten sollen bitte persönlich mit ihren Kindern kommen und die Angaben zur Person des Kindes durch die Vorlage des Geburtsscheines oder des Familienstammbuches belegen. Außerdem muss die Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit (oder im Ausnahmefall ersatzweise das Untersuchungsheft/U 9) vorgelegt werden.

Artikel vom 01.04.2012
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