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München · Fahrsicherheits-Training wann sinnvoll?

	Foto: ADAC

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München · Franz Xaver W. aus Garching, fragt: Ist ein Fahrsicherheits-Training direkt nach bestandener Führerscheinprüfung schon sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Fahrsicherheits-Training für junge Fahrer eine sehr gute Möglichkeit das eigene Fahrzeug besser kennen zu lernen und so Gefahrensituationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Um möglichst viel aus dem Fahrerlehrgang mitzunehmen, sollten die jungen Führerscheinbesitzer aber bereits ein halbes bis dreiviertel Jahr Fahrpraxis mitbringen. Unmittelbar nach bestandener Prüfung sind sie oft noch stark mit dem Fahrzeug-Handling beschäftigt: Schalten, Lenken, Bremsen oder der Spiegelblick, all das erfordert noch viel Konzentration.

Erst wenn das routiniert nebenbei abläuft, können sich die jungen Fahrzeuglenker voll und ganz auf die Inhalte des Fahrsicherheits-Trainings konzentrieren, die ihnen die Instruktoren vermitteln möchten. Nach sechs bis neun Monaten sind die Neulinge in der Regel sattelfest genug, um im Training ganz bewusst Situationen auszuprobieren, die im wirklichen Straßenverkehr fatale Folgen haben können, persönliche Grenzen zu erkennen und das Fahrzeug besser kennen zu lernen. Vollbremsung, Schleudern und richtiges Gegenlenken, der ADAC bietet speziell für die Zielgruppe der Neulinge ein Junge Fahrer-Training an. In kleinen Gruppen mit Gleichaltrigen lernen die Teilnehmer, wie ihr Fahrzeug in nicht-alltäglichen Situationen reagiert und wie sie solche kritischen Situationen souverän meistern.

Übrigens gerade auch zur Bestanden Führerscheinprüfung eine prima Geschenkidee. Infos und Buchung unter www.sicherheitstraining.net oder telefonisch unter 01805/117311 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.). Im Übrigen müssen Trainingsteilnehmer, die den Führerschein mit 17 gemacht haben und im realen Straßenverkehr bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen ans Steuer dürfen, auch alleine am Training teilnehmen. Da es sich bei Fahrsicherheitsanlagen, wie denen des ADAC, um abgeschlossene Gelände handelt, ist diese Regelung außer Kraft gesetzt.

Artikel vom 29.02.2012
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