ADAC sagt, was man bei Kurzzeitkennzeichen beachten sollte

München · Kfz-Kurzzulassung – wann, wie, wofür?

Wann das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit verliert, ist anhand der drei untereinander geschriebenen Zahlen auf gelbem Hintergrund erkennbar. In diesem Fall war das Ablaufdatum am 27. Januar 2012. 	Foto: ADAC

Wann das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit verliert, ist anhand der drei untereinander geschriebenen Zahlen auf gelbem Hintergrund erkennbar. In diesem Fall war das Ablaufdatum am 27. Januar 2012. Foto: ADAC

München · Autokäufe werden heute zum Teil über große Entfernungen abgewickelt. Aber welche Möglichkeit gibt es, mit einem stillgelegten Fahrzeug eine Probefahrt zu machen oder es vom Kaufort zum Wohnort zu überführen?

Die Lösung lautet: Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Wie das funktioniert, welche Vorteile es hat und auf was man achten sollte, darüber informiert ADAC Experte Thomas Schwarz.

Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen (hat zum 1.5.1998 das „Rote Kennzeichen“ abgelöst) wird zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten - für ein nicht zugelassenes Fahrzeug – ausgegeben. Die Kennzeichen sind allerdings nicht von einem auf ein anderes Fahrzeug übertragbar.

Wie lange sind sie gültig und woran erkennt man sie?

Diese Kennzeichen sind fünf Tage gültig. Am rechten Rand wird auf einem gelben Hintergrund das Datum hervorgehoben, an dem das Kurzzeitkennzeichen ausläuft. Bei dieser Kombination handelt es sich um drei Zahlenpaare, die von oben nach unten gelesen für den Tag, Monat und das Jahr stehen. Ist das Kennzeichen abgelaufen, darf das Fahrzeug weder betrieben noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Ist eine Kurzzulassung auch zulässig, wenn man nur ein paar Tage im Jahr Cabrio oder Motorrad fahren will?

Nein. Diese Kennzeichen sind ausdrücklich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten vorgesehen.

Was benötigt man für die Anmeldung?

Das Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wer zum Beispiel ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchte, kann die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens benötigt man eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), die man bei seiner Versicherung vorab beantragen muss, und den Personalausweis oder Reisepass.

Ist damit auch eine PKW-Überführung ins Ausland möglich?

Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.

Welche Vorteile hat das Kennzeichen?

Die Nummernschilder müssen nicht mehr nach Ablauf der fünf Tage bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Dies war früher bei den roten Kennzeichen der Fall. Heute genügt es, die Kennzeichen im Wertmüll zu entsorgen.

ADAC Kfz-Versicherte klar im Vorteil

Einige Assekuranzen verlangen für das Kurzzeitkennzeichen keine Gebühren, wenn man das Fahrzeug nach der Überführung beziehungsweise dem Kauf auch dann bei ihnen versichert. ADAC Mitglieder, die bei der ADAC Autoversicherung versichert sind, sparen bei einer Kurzzulassung immer bares Geld. Denn die ADAC Autoversicherung erlässt ihnen in jedem Fall die Versicherungsgebühr für die Kurzzulassung. Gezahlt werden muss lediglich der Preis für die Kennzeichen und die Zulassungsgebühr.

Artikel vom 16.02.2012
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