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München · Hersteller-Rückruf – wer informiert mich?

Bekommt man ein Schreiben, dass sein Fahrzeug von einem Hersteller-Rückruf betroffen ist, sollte man es möglichst schnell in eine Vertragswerkstatt bringen. Foto: fotolia/ Uwe Annas

Bekommt man ein Schreiben, dass sein Fahrzeug von einem Hersteller-Rückruf betroffen ist, sollte man es möglichst schnell in eine Vertragswerkstatt bringen. Foto: fotolia/ Uwe Annas

München · Rainer S., München, fragt: Der VW-Konzern ruft aktuell 105.000 Dieselfahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2012 zurück, BMW 22.000 Mini Cooper S. Wie erfahre ich eigentlich, ob mein Auto von einem Hersteller-Rückruf betroffen ist?

Sie werden vom Kraftfahrbundesamt (KBA) oder vom Hersteller angeschrieben, sobald es sich um einen Mangel handelt, der zu ernsten Gefährdungen führen könnte. Hersteller und Importeure haben eine Meldepflicht, wenn sie von Gefahren durch ihr Produkt Kenntnis erhalten. Bekommen Sie ein solches Schreiben, sollten Sie Ihr Fahrzeug möglichst schnell in eine Vertragswerkstatt bringen. Andernfalls besteht häufig ein erhöhtes Unfallrisiko und es könnte ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz verloren gehen. Kleinere Defekte werden beim nächsten Service behoben. Im Internet unter www.kba.de sind alle Rückrufe aufgelistet.

Artikel vom 09.02.2012
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