Mittagsbetreuung an Schulen ist kein Luxus!

Aus für Kinderbetreuung?

München · Mittagsbetreuung an Schulen ist kein Luxus! Unter der Überschrift »Amt spart: Aus für Kinderbetreuung?« berichtete eine Münchner Tageszeitung über die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen.

Genau wie die Elterninitiativen, von denen inzwischen 208 Schülergruppen über die Mittagszeit betreut und verpflegt werden, hält die Landeshauptstadt München dieses Angebot für sehr wichtig, vor allem für die Kinder berufstätiger Eltern und Alleinerziehender.

Das Schulreferat gibt (lt. Stadtratsbeschluss vom 17.7.91) Zuschüsse für die Ausstattung der Aufenthaltsräume und zahlt pro Betreuungsstunde einen Betrag von 14,20 Mark. Vom Freistaat kommt ein jährlicher Personalkosten-Zuschuss von etwa 6.500 Mark pro Gruppe.

In einzelnen Fällen ist bisher das Sozialreferat/Stadtjugendamt eingesprungen und hat die restlichen, für die Eltern anfallenden Kosten als freiwillige Leistung übernommen. Nachdem die Anzahl der Mittagsgruppen jedoch innerhalb der letzten Jahre, (und damit die Zahl der betreuten Kinder) von ursprünglich acht auf über 200 angestiegen ist, muss nach neuen Möglichkeiten der Finanzierung gesucht werden. Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme stieg bereits im letzten Jahr auf etwa 100. Tendenz weiter steigend. Bereits im nächsten Jahr dürften die freiwilligen Leistungen in diesem Bereich bei schätzungsweise einer Million Mark liegen.

Nach Auffassung des Bayerischen Kreistages sowie des Bayerischen Sozialministeriums gehört diese Leistung nicht zu den gesetzlichen Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und wird auch in anderen Städten (z.B. Nürnberg) nicht von den Jugendämtern übernommen. Dies macht deutlich, dass hier ein genereller Bedarf entstanden ist, der nicht mehr über die Einzelfallhilfe im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu befriedigen ist, sondern einer grundsätzlichen Lösung bedarf.

Die Schule hat einen Erziehungsauftrag, dem sie auch unter geänderten gesellschaftlichen Bedingungen nachkommen muss, das heißt, es liegt im Rahmen der schulischen Veranwortung die Mittagsbetreuung so zu gestalten, dass sie auch für Kinder aus einkommensschwächeren Familien in Anspruch genommen werden kann. Die am Einzelfall orientierte Jugendhilfe ist hier nicht der richtige Ansatzpunkt.

Artikel vom 06.09.2000
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