Autokäufer sollten auf Pkw-Label zum Energieverbrauch achten

Neue Kennzeichnung für effiziente Autos

Der BA 25 fordert für Zu- und Abfahrten an der A96 Lärmminderungsmaßnahmen.	Foto: sb

Der BA 25 fordert für Zu- und Abfahrten an der A96 Lärmminderungsmaßnahmen. Foto: sb

Ab dem 1. Dezember 2011 müssen neue Personenkraftwagen mit einem farbigen Effizienzlabel zum Energieverbrauch gekennzeichnet werden.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rät Autokäufern, zukünftig auf das neue Label zu achten, um die Energieeffizienz und die Unterhaltskosten eines Neuwagens frühzeitig und richtig abzuschätzen. Alle wichtigen Informationen zur neuen Verbrauchskennzeichnung erhalten Autofahrer unter www.pkw-label.de.

Das neue Pkw-Label zeigt über eine Farb- und Buchstabenskala, wie energieeffizient ein Fahrzeug im Vergleich zu anderen Modellen ist. So können verschiedene Modelle eines bestimmten Fahrzeugtyps, wie zum Beispiel Kleinwagen oder Kombis, untereinander leichter verglichen werden. Zu welcher Effizienzklasse ein Auto gehört, wird nach CO2-Ausstoß und Gewicht berechnet. „Wir begrüßen die Einführung des neuen Pkw-Labels“, sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Verbraucher können dank des neuen Labels besser die Energieeffizienz und die laufenden Kosten eines Fahrzeugs einschätzen. Es rückt den Energieverbrauch stärker in den Fokus, sorgt für Vergleichbarkeit und schafft so Anreize zum Kauf effizienter Fahrzeuge.“

Die Fahrzeuge werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet, so wie es die Verbraucher schon von ähnlichen Kennzeichnungen zum Beispiel auf Kühlschränken und Waschmaschinen kennen. Ergänzt wird die Farbskala durch zusätzliche Angaben zu den Kraftstoffkosten und zur Höhe der CO2-basierten Kfz-Steuer. Auch der Stromverbrauch von Elektroautos oder Hybridfahrzeugen wird aufgeführt. Mit der Einführung des Pkw-Labels sind Autohändler oder Leasingunternehmen verpflichtet, das Label am Neuwagen oder in unmittelbarer Nähe anzubringen. Vergleichbare Pflichten gelten auch beim Verkauf im Internet. red

Artikel vom 05.12.2011
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