Öffnungszeitenregelung ein Wettbewerbshemmnis

Ladenschluss soll fallen

München · Die Kommunalpolitische Vereinigung München spricht sich für eine generelle Aufhebung des Ladenschlusses mit Ausnahme des sonntags und kirchlicher Feiertage aus.

Bei einer Veranstaltung der KPV zum Thema »Brauchen wir noch ein Ladenschluss-Gesetz?« wurde einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet.

KPV-Vorsitzender und Stadtrat Thomas Ruhfaß: »War das Ladenschlussgesetz aus dem Jahre 1956 ursprünglich zum Schutz der kleinen Einzelhändler geschaffen worden, sind die überkommenen Öffnungsregelungen heute ein Wettbewerbshemmnis und schützen lediglich die grossen Handelsketten vor der Konkurrenz der »Kleinen«. Schließlich haben sich die Verbrauchergewohnheiten seit 1956 grundlegend geändert, vor allem jüngere Konsumenten zeigen ein anderes Einkaufsverhalten. München ist zu Recht stolz darauf, Fremdenverkehrsstadt Nr. 1 in Deutschland zu sein. Doch stehen Besucher von Messen, Kongressen und anderer touristischer Höhepunkte wie des Oktoberfestes regelmäßig abends vor verschlossenen Ladentüren. Eine generelle Aufhebung des Ladenschlusses bietet die Möglichkeit, flexibel auf derartige Ereignisse zu reagieren.«

KPV-Vorsitzender und Stadtrat Thomas Ruhfaß weiter: »Alle beklagen immer wieder die Verrödung der Innenstadt. Kein Wunder, wenn abends außer ein paar Kinos und schlecht besuchter Lokale nichts geboten ist. Es kann doch nicht wahr sein, das man heute im Fernsehen, über das Internet und an vielen Tankstellen rund um die Uhr »einkaufen« kann und die Einzelhändler nach wie vor an die starren Ladenschlussregelungen gebunden sind. Niemand ist gezwungen, sein Geschäft »rund um die Uhr« offen zu halten. Doch ist es nicht Aufgabe des Staates, den Geschäftleuten vorzuschreiben, wann sie ihr Geld verdienen wollen. Der Kunde soll durch sein Einkaufsverhalten entscheiden. Das Ladenschlussgesetz ist ein verstaubter Ladenhüter aus längst vergangenen Zeiten!«

Der stv. KPV-Vorsitzende und Stadrat Robert Brannekämper stellt klar: »Gerade kleinere Geschäfte sind in der Lage, flexibel auf bestimmte Ereignisse zu reagieren. Deshalb ist die Aufhebung des Ladenschlusses eine große Chance für die durch den Konkurrenzdruck der großen Einzelhandelsketten bedrängten Kleinbetriebe. Die Öffnungszeiten können sich an die Einkaufsrhythmen optimal anpassen.

Wir wollen aber auf keinen Fall den Sonntag und die kirchlichen Feiertage antasten. Insbesondere der Sonntag soll als Tag der Besinnung und der Ruhe erhalten bleiben. Es muss wenigstens einen Tag in der Woche geben, den die Familien zusammen verbringen können. In unserer auf Konsum ausgerichteten Gesellschaft ist dies besonders wichtig. Schließlich soll am Sonntag allen Gelegenheit gegeben werden, sich zu besinnen und alter Tradition folgend den Gottesdienst zu besuchen. Der Sonntag gehört auch künftig dem Herrn und nicht dem Hertie!«

Artikel vom 06.09.2000
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