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Kein behindertengerechter Eingang
Harlaching/Giesing · Nicht geeignet
Harlaching/Giesing · Gehbehinderte Menschen, die auf dem Weg zu den Sitzungen des Bezirksausschusses Untergiesing-Harlaching den Tagungsaal in der Gaststätte »Gartenstadt« an der Naupliastraße 2 aufsuchen wollen, haben seit jeher ein Problem: das Gasthaus verfügt über keinen behindertengerechten Zugang.
Beim örtlichen Stadtteilgremium hat man indes den Schuldigen längst ausgemacht. Das Gebäude gehört der städtischen Wohnbaugesellschaft Gewofag. Diese habe es bis heute versäumt, einen stufenlosen Zugang zur Versammlungsstätte nachzurüsten. In der Tat: die Mehrstufenkombination im engen Zugangsbereich stellt für Schwerbehinderte ein faktisch unüberwindliches Hindernis dar. Zuletzt vor einem Jahr hatten die Stadtviertelmandatare in einem Schreiben an die Gewofag auf diese aus Sicht des BA unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht. Die Antwort kam spät zur letzten Sitzung des Bezirksausschusses. Vor allem aber: sie fiel negativ aus.
So will die Wohnbaugesellschaft am Zugang Naupliastraße auch künftig nichts verändern. Lediglich eine Umrüstung des Hintereingangs mit einer »zweiläufigen Rampe« sei geprüft worden. Doch damit werde die Zufahrt für den Winterdienst und auch die Lieferzufahrt blockiert. Weshalb die Gewofag jetzt offenbar gar nichts ändert. »Nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen hält die Gewofag die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben«, begründete sie ihre Ablehnung in einem Schreiben an den BA. Das Gremium freilich will sich mit dieser »Abfuhr« nicht abfinden. Dort vermutet man insbesondere finanzielle Gründe hinter diesem Vorgehen der Gewofag. Dabei darf es nach BA-Sicht der Dinge aber keinesfalls bleiben. Der Bezirksausschuss erneuerte einmütig sein Postulat, vor Ort entscheidend nachzubessern. Im Gremium kam es prompt auch zur Konkretisierung: ein »Plattformlift« soll für die gehbehinderten Menschen eingebaut werden – und zwar am Vordereingang. Es sei schließlich nicht mit dem erklärten Willen der Stadt und ihrer Stellen vereinbar, wenn Bürger ein Versammlungslokal aufgrund fehlender baulicher Voraussetzungen nicht erreichen können. H. Hettich
Artikel vom 08.11.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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