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Auch im Internet unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen
Unterhaching · Aus dem Rathaus
Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches
Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155/2010 für ein allgemeines Wohngebiet an der Kirchfeld-/ Hans-Durach-Straße.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 21.09. 2011 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 155/2010 für ein allgemeines Wohngebiet an der Kirchfeld-/ Hans-Durach-Straße zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu der Ergänzung abgegeben werden.
Teil B Festsetzungen durch Text
• Punkt 1 Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 BauGB
Begründung
• Punkt 1 Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 BauGB
In der Satzung sowie in der Begrünung musste ein Punkt aufgenommen werden, der eine aufschiebend bedingte Festsetzung beinhaltet. Zur beabsichtigten Planung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom Donnerstag, 29.09.2011 bis einschließlich Freitag, 14.10.2011 durchführen.
Vollzug des Baugesetzbuches;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 131A/2011 für das allgemeine Wohngebiet südlich der Sternstraße zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/ 2003. Änderung der Verfahrensart in ein Verfahren nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/2003 für das Gebiet südlich der Sternstraße beschlossen. Auf Grund dessen, dass sich im Zuge der erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben hat, dass sich die geänderte Planung nicht mehr aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt und somit nicht weitergeführt werden kann, ist es erforderlich, dass ein Verfahren nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt wird. Dieser Änderung des Verfahrens wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 21.09.2011 zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom Donnerstag, 29.09.2011 bis einschließlich Montag, 31.10.2011 statt.
Vollzug des Baugesetzbuches;
Bekanntmachung des Satzungs-beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 153/2010 für das Gebiet Fasanenstraße FlurNr. 585/12, östlicher Teil der Oskar-von-Miller-Straße beiderseits.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 21.09. 2011 den Bebauungsplan Nr. 153/2010 für das Gebiet Fasanenstraße FlurNr. 585/12, östlicher Teil der Oskar-von-Miller-Straße beiderseits, in der Fassung vom 21.09.2011 mit Begründung als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch –BauGB-). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 153/2010 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungspan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, bei der Gemeinde Unterhaching, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Dienststunden: Montag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die rechtlichen Hinweise zu den Bauleitverfahren können Sie den Bekanntmachungen an den Anschlagtafeln oder im Internet entnehmen.
Amtliche Bekanntmachung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Unterhaching (BGS/WAS)
Die Gemeinde Unterhaching hat am 21.09.2011 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching (Wasserwerk, Zimmer 038) während der üblichen Dienstzeiten von zur Einsicht aus.
Artikel vom 26.10.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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