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Auch im Internet unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen
Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen
Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 01. April 2010 durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.
Auch im Internet unter: www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 140/2006 für das Gebiet entlang der Katharinenstraße. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 17.08. 2011 den Bebauungsplan Nr. 140/2006 für das Gebiet entlang der Katharinenstraße, in der Fassung vom 17.08.2011 mit Begründung als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB –). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 140/2006 in Kraft.
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung des Satzungs-beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 156/2010 Schule am Sportpark auf der Flur Nr. 615/99 und in Teilbereichen der Flur Nrn. 615 und 601. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 den Bebauungsplan Nr. 156/2010 für die Schule am Sportpark auf der Flur Nr. 615/99 und in den Teilbereichen der Flur Nrn. 615 und 601, in der Fassung vom 13.07.2011 mit Begründung als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB –). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 156/2010 in Kraft.
Für beide Satzungsbeschlüsse gilt:
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Unterhaching, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Dienststunden:
Montag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtliche Ver- letzung der
dort bezeichne- ten Verfahrens- und Form vorschriften und
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung
der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung über die redaktionelle Anpassung des Flächennutzungsplans im Bereich des Gebiets südlich und eines Teilgebietes nördlich der Marxhofstraße.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 08.06. 2011 den Bebauungsplan 146/ 2008 für das Gebiet südlich und ein Teilgebiet nördlich der Marxhofstraße als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 14.06.2011 ortüblich durch Aushang.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Da sich der Bebauungsplan jedoch nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wurde der Flächennutzungsplan damit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Artikel vom 06.10.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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