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Zettel statt Parkscheibe?

Vroni K., Schwanthalerhöhe, fragt: Ich hatte letztens keine Parkscheibe dabei und habe stattdessen einen Zettel hinter die Frontscheibe gelegt, auf den ich das Datum und die genau Ankunftszeit geschrieben habe. Ist das erlaubt?

Nein, wenn Sie einen Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz verwenden, müssen Sie mit einem Knöllchen rechnen. Denn laut §13 STVO darf ausschließlich die amtliche blaue Parkscheibe im 24-Stunden-Format verwendet werden. Was viele auch nicht wissen: Für die Einstellung der Ankunftszeit muss man den Zeiger auf den Strich der halben Stunde nach dem Anhalten stellen. Wenn Sie beispielsweise um 9.09 Uhr zum Parken anhalten, müssen sie den Zeiger der Parkscheibe auf 9.30 Uhr stellen. Von der eingestellten Uhrzeit an darf das Fahrzeug dann bis zur angegebenen Höchstparkdauer abgestellt werden. Tricks, um die Beschränkung der Parkzeit zu umgehen, wie etwa die Parkscheibe immer wieder vorzustellen oder dies durch eine Parkscheibe mit integriertem Uhrwerk erledigen zu lassen, können ebenfalls ein Verwarnungsgeld zur Folge haben.

Einzig darin, wo man die Parkscheibe im Auto auslegt, ist man relativ frei. Die StVO besagt lediglich, dass die Parkscheibe so liegen muss, dass sie „gut lesbar“ ist. Und das muss nicht zwingend hinter der Frontscheibe sein. So kann man die Parkscheibe zum Beispiel auch an der hinteren Seitenscheibe anbringen, wenn sie dort gut lesbar ist. Ähnliches gilt übrigens auch für Parkscheine und Anwohnerparkausweise.

Artikel vom 31.08.2011
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