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Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?

Melanie W. aus Haidhausen fragt: Kürzlich wurde ich von der Polizei angehalten. Da meine Tochter auf der Rückbank laut und stark geweint hat, habe ich die Leuchtanzeige des hinter mir fahrenden Einsatzwagens erst sehr spät bemerkt. Wie verhält man sich dann am besten und darf die Polizei in solchen Fällen eine Bußgeldstrafe verhängen?

Ja! Wer auf die winkende Kelle oder das Leuchtband mit dem Hinweis anzuhalten nicht reagiert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Wobei es natürlich immer auch Kulanzfälle gibt. Grundsätzlich sollte man bei einer Polizeikontrolle an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und erst einmal ruhig sitzen bleiben und abwarten. Ganz wichtig: Bleiben Sie angeschnallt! Legen Sie die Hände gut sichtbar auf oder in die Nähe des Lenkrads. Man sollte nicht anfangen hektisch in der Handtasche oder im Handschuhfach nach den Fahrzeugpapieren zu suchen. Im ungünstigsten Fall könnte dieses Verhalten fehlinterpretiert werden. Besser ist es ruhig auf die Anweisungen der Beamten zu warten und bei Verlangen die geforderten Papiere (Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere) vorzuzeigen. Ist eines der Dokumente nicht zur Hand, muss es innerhalb einer Woche auf dem Revier vorgelegt werden. Dazu kommt eine Strafe von 10 Euro.

Artikel vom 03.08.2011
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