Maria-Stadler-Haus ist nun im Gemeindebesitz

Haar · Die Übernahme ist perfekt

Das MSH an der Salmdorfer Straße hinter dem Haarer Rathaus ist nun im Gemeindebesitz. Foto: ikb

Das MSH an der Salmdorfer Straße hinter dem Haarer Rathaus ist nun im Gemeindebesitz. Foto: ikb

Haar · Die Übernahme des Alten- und Pflegeheims Maria-Stadler-Haus (MSH) an der Salmdorfer Straße und die Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die »Maria-Stadler-Haus gGmbh«, durch die Gemeinde ist perfekt, der letzte bürokratische Akt abgeschlossen.

Nach der »rechtlichen Würdigung« durch das Landratsamt München sowie der notariellen Beurkundung segnete jetzt auch das Finanzamt München die Maßnahme und die Satzung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit geringfügigen redaktionellen Änderungen ab. So musste die »Förderung der Altenhilfe« aufgenommen werden, denn laut Fiskus »dient der Betrieb in erster Linie diesem gemeinnützigen Zweck«.

Die Satzung, ein detailliertes Elf-Seiten-Werk, erforderte langwierige Vorarbeiten, wobei Anregungen der an der Gesellschaftsgründung Beteiligten, die Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde sowie Anmerkungen der Mitglieder vom Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss berücksichtigt und teilweise eingearbeitet wurden. Im Kommunalparlament war der Schriftsatz im März verabschiedet worden unter dem Motto »Einer gegen alle« – der Christsoziale Dietrich Keymer stieß sich an der Höhe des Stammkapitals und votierte trotz allseitiger Erläuterungen ablehnend. Alleiniger Gesellschafter der Einrichtung – sie bietet auch »Pflege auf Zeit« – mitten im Ortszentrum mit 99 Plätzen ist nunmehr also die Gemeinde. Der Hintergrund für die Übernahme: Das MSH stand bislang in der Trägerschaft eines eingetragenen Vereins, dessen Zweck laut Satzung die Betriebsführung ist. Da die finanzielle Situation des MSH sich vehement verschlechtert hatte – Anfang 2011 bestanden kaum mehr Reserven infolge der verschlechterten Ertragslage – hatten die Mitglieder Mitte 2010 beschlossen, den Pachtvertrag zwischen dem MSH und der Kommune zu kündigen. Ein Pachtvertrag bestand, weil Haar Eigentümerin des Gebäudes ist, während dem Verein die Einrichtungen gehören. Da die Gemeinde aber über kein Fachpersonal zur Führung des Hauses als sogenannter Eigenbetrieb verfügt, strebte sie wieder eine Verpachtung an. Für dieses Modell wurde die genannte Betriebsform gewählt.

ikb

Artikel vom 01.06.2011
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