Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

Unterhaching · Aus dem Rathaus

Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 01. April 2010 durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.

Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146/2008 für das Gebiet südlich und ein Teilgebiet nördlich der Marxhofstraße – Wiederholte, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 12.03.2008 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Gebiet südlich und ein Teilgebiet nördlich der Marxhofstraße. Durch den Bebauungsplan soll unter anderem die Anzahl der Vollgeschosse geregelt werden. Der Bereich südlich der Marxhofstraße soll mit zwei Vollgeschossen, der Bereich nördlich der Marxhofstraße mit drei Vollgeschossen festgesetzt werden.

Dem Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2011 zugestimmt, des Weiteren wurde durch den Gemeinderat Unterhaching beschlossen, diesen wiederholt verkürzt öffentlich auszulegen. Diese Auslegung ist erforderlich, da eine Festsetzung zum Immissionsschutz in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Die Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung in der Zeit von Dienstag, 26.04. 2011 bis einschließlich Dienstag, 10.05.2011 öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt. Dienststunden: Montag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während dieser Zeit können von Jedermann zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden.

Zu folgenden Änderungen oder Ergänzungen können Stellungnahmen abgegeben werden:

Festsetzungen durch Text, Punkt B.2.4 Immissionsschutz

Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Unterhaching zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Vollzug des Baugesetzbuches

Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 131A/2011 für das Wohngebiet südlich der Sternstraße zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/2003 – Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/2003 für das Gebiet südlich der Sternstraße beschlossen. Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Teilfläche (FlurNr. 921) südlich der Sternstraße.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll ermöglicht werden, dass die Situierung eines Gebäudes geändert werden kann. Ziel der ursprünglichen Planung war, zwischen den beiden Nutzungen (privater Wohnbereich/ Kids to Life) einen Abstand zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 13.04.2011 wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 13.04.2011 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit von Montag, 09.05.2011 bis einschließlich Donnerstag, 09.06. 2011 statt.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde Unterhaching, Bau- und Umweltamt, SG Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum des Zimmers 213 ausgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet mit den Fl.Nrn. 725 und 725/5 bis 725/7 – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.03.2011 die Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet mit den Flurnummern 725 und 725/5 bis 725/7 beschlossen.

Hierbei soll im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 158/2011 ein Sondergebiet für Parkplatz, Heizwerk und Baulagerflächen entstehen.

Folgende Änderungen sollen gegenüber den derzeitigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan festgesetzt werden: In der 17. Flächennutzungsplanänderung ist die betroffene Fläche als Sondergebiet für Parken und Heizwerk ausgewiesen. Diese Kennung soll um „Baulagerflächen“ ergänzt werden. Des Weiteren soll, abgestimmt mit dem staatlichen Bauamt Freising und der Autobahndirektion Südbayern, die anbaufreie Zone entlang St 2368 und BAB 8 auf 10m, bzw. 20m statt der bisher ausgewiesenen 20m und 40m verkürzt werden. Eine Änderung der Flächenbilanz ergibt sich nicht.

Hintergrund der Änderung ist die geplante Verlagerung der Baulagerflächen vom Grünwalder Weg in das Gebiet zwischen Biberger Straße und A8, da die Pachtverträge für die momentanen Flächen 2015 auslaufen. Auch wird dadurch das aufgrund seiner Lage im Kreuzungspunkt zweier stark befahrener Straßen schwer nutzbare Gebiet einer wirtschaftlicheren Nutzung zugeführt

Der geplante Umgriff der 21. Flächennutzungsplanänderung ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit von Montag, 18.04.2011 bis einschließlich Mittwoch, 18.05.2011 im Rathaus Unterhaching durchgeführt. Der frühzeitigen Beteiligung liegt der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 13.04. 2011 mit Begründung und Umweltbericht zugrunde. Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat Unterhaching in seiner Sitzung am 13.04.2011 zugestimmt.

Die Beteiligung hat den Zweck, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierzu stehen die Mitarbeiter der Bauverwaltung zur Verfügung.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt. Dienststunden: Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit können von Jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Unterhaching zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 1).

Haushaltsrecht

Aufhebung der Hebesatzsatzung - Grund- und Gewerbesteuer vom 21.07.2010 der Gemeinde Unterhaching. Die Gemeinde Unterhaching hat am 13. Februar 2011 die Aufhebung der Hebesatzsatzung- Grund- und Gewerbesteuer vom 21.07.2010 beschlossen. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching (Zimmer 131) während der üblichen Dienstzeiten von Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht auf.

Haushaltsrecht – Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Unterhaching

Die Gemeinde Unterhaching hat am 13. April 2011 die Haushaltsatzung 2011 beschlossen. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching (Zimmer 131) während der üblichen Dienstzeiten von Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht auf.

Vollzug des Baugesetzbuches: Ortsrecht, Abfallrecht

Amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung Unterhaching.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.02. 2011 die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Die Satzung tritt zum 1. Mai 2011 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching, Bau- und Umweltamt, Zimmer 216 während der allgemeinen Dienststunden aus.

Dienststunden:

Montag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Artikel vom 25.05.2011
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