Keine Spielhalle im Wohngebiet

Neuperlach · Klares Nein

Neuperlach · Der Bezirksausschuss (BA) 16 Ramersdorf-Perlach geht weiterhin gegen die Ansiedlung von Spielhallen vor und lehnte einen entsprechenden Antrag für die Nutzungsänderung eines Teilbereichs einer Gaststätte im Oskar-Maria-Graf-Ring 23 ab.

Es gebe Hinweise darauf, dass sich die Kriminalität im Umfeld einer Spielhalle häuften, begründet der BA seine Ablehnung. Besonders in einem Wohngebiet habe eine Spielhalle auch negative Auswirkungen auf das Sicher-heitsempfinden der Anwohner, argumentiert der Unterausschuss (UA) Stadtteilentwicklung. Ebenso argumen- tierte das Landgericht München I, das am 4. April einer Klage gegen die Ansiedlung einer Spielhalle in einem Wohngebiet Recht gab. Im Urteil heißt es, es sei zu erwarten, dass in einem Wohngebiet mit Kindergarten, Schulen, Kirche und Geschäften von einer Spielhalle größere Störungen ausgehen, als von einem Restaurant. Da zu befürchten ist, dass die Spielhalle auch spielsüchtige Kunden anzieht, die ihre Spiel- sucht nicht aus legalen Mitteln finanzieren können, ist mit Begleitkriminalität zu rechnen, wodurch das Sicherheitsgefühl der Anwohner beeinträchtigt wird (LG München I, Urteil v. 4.4.2011, 1 S 16861/09).

Diese Annahme sei umso gravierender, da es sich nach Ortsbesichtigung um eine »gepflegt erscheinende Umgebung handelt«, führt der UA Stadtteilentwicklung aus.

Angela Boschert

Artikel vom 11.05.2011
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