Auch im Internet unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen

Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 1. April 2010 durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.

Auch im Internet unter www.unterhaching.de, unter Aktuelles/ Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches

Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Hierbei wird im Parallelverfahren mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Rahmen für den Neubau einer Grund- und Hauptschule auf diesem Grundstück geschaffen. Im Wesentlichen haben sich zum ersten Entwurf folgende Änderungen ergeben:

  • Erweiterung des Geltungsbe reiches nach Süden um insge samt ca. 1052 m². Hierbei wurden im Süden eine öffent liche Grünfläche von 623 m² und ein Wendehammer von 429 m² in die Planung aufge nommen. Des Weiteren wird im Südwesten eine öffentli che Grünfläche in den Gel tungsbereich angenommen, um den Bauraum für die Turn halle nach Süden hin erwei tern zu können.
  • Erweiterung des Bauraums für eine Sporthalle nach Süden
  • Festsetzung der abweichen den Bauweise, mit der Maß gabe, dass Gebäude mit einer Ost-West-Ausdehnung größer 100 m mit einer deutlich untergliederten Fassade aus gestattet werden müssen
  • Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb des Bau gebiets (Knödellinie) zur Regu lierung der unterschiedlichen Höhen von Turnhallen im Wes ten und Schulgebäude im Osten

Der geplante Umgriff des Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich. Zur beabsichtigten Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom Freitag, 11.03.2011 bis einschließlich Montag, 11.04.2011 durchgeführt. Die Auslegung erfolgt während der allgemeinen Dienststunden, Montag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag, 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bau- und Umweltamt der Gemeinde, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt. Während dieser öffentlichen Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Unterhaching zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 131A/2011 zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/2003 für das Gebiet südlich der Sternstraße.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 131/2003 für das Gebiet südlich der Sternstraße beschlossen. Das Plangebiet erstreckt sich auf eine Teilfläche (FlurNr. 921) südlich der Sternstraße. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Durch den Bebauungsplan soll ermöglicht werden, dass die Situierung eines Gebäudes geändert werden kann. Ziel der früheren Planung war, zwischen den beiden Nutzungen (privater Wohnbereich/Kids to Life) einen Abstand zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.

Ortsrecht:

Erschließungsbeitragsrecht

Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.12.1987.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2011 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erschließungsbeiträge beschlos-sen. Die Satzung tritt zum 1. April 2011 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Unterhaching (Zimmer 216) während der üblichen Dienstzeiten von Montag, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus.

Artikel vom 15.03.2011
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